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sich Bläschen nur an der Impfstelle, bei einem anderen im Reg.-Bez. Münster ringsum
am Halse. 11 Fälle von einem über den ganzen Körper sich ausbreitenden schnell vorüber-Zehenden
Hautausschlage kamen im Reg.-Bez. Hannover vor. Aus Sachsen-Me iningen
ist berichtet über 1 Fall, aus Baden über 6 Fälle von Hautausschlag. Ein kleinbläschenförmiger
Ausschlag entwickelte sich bei einem Kinde in Chemnitz 11 Tage nach der
Impfung am Oberarm und der rechten Schulter; einige Bläschen waren auch an den Beinen
und am Gesäß sichtbar; die Abheilung der Impfstelle wurde durch diesen Ausschlag nicht
verzögert. Bei einem anderen Kinde in Chemnitz war ein 2 Wochen nach der Impfung
aufgetretener, juckender Knötchenausschlag, der sich von den Hand= und Fußrücken über den
ganzen Körper verbreitete und stellenweise kleine Geschwüre zeigte, durch Krätzmilben bedingt
und stand in keinem Zusammenhang mit der Impfung. In Berlin wurde ein Fall
von Prurigo nach der Impfung beobachtet.
Masern= und rötelnähnliche Ausschläge stellten sich in 3 Regierungsbezirken
Preußens je 1 mal, in je einem 2 und 3 mal und in einem anderen mehrere Male
ein. In Breslau kam ein Fall von fleckigem Ausschlag zur Anzeige. Bei den in Bayern
vorgekommenen Fällen boten die Impfstellen meist keinerlei Regelwidrigkeiten dar, was von
vielen Impfärzten ausdrücklich hervorgehoben ist. Aus Lübeck ist über einen leichten Fall berichtet.
In Sachsen -Altenburg kam 3 mal, in Braunschweig 1 mal ein masernähnliches
Exanthem vor. Ein 11jähriger Knabe aus Cannstatt (Neckarkreis) bekam
19 Tage nach der Impfung, nachdem die vier gut entwickelten Pusteln bereits eingetrocknet
waren, ein ausgebreitetes papulöses, an den Ohrläppchen bläschenförmiges Exanthem, das
schon nach wenigen Tagen ohne Fieber heilte.
Einen schwereren Verlauf nahm die Erkrankung eines Kindes im Bezirk Wertheim (Baden).
Bei ihm war an dem Nachschautage nur eine stärkere Reaktion um die Impfpusteln zu bemerken; in der
2. Woche nach der Impfung entwickelte sich unter Erbrechen, Durchfall und Anschwellung der Achseldrüsen
ein nesselsuchtähnliches Exanthem über den ganzen Körper. Das Kind erschien schwer krank. Durch den
Impfarzt wurden alsbald sämtliche am gleichen Tage geimpften Kinder untersucht und bei einem davon
ein gleichartiger Ausschlag, wenn auch von geringerer Heftigkeit, festgestellt. In einer Nachbargemeinde
waren Erst= und Wiederimpflinge eine Stunde früher aus demselben Lymphegläschen und nach demselben
Verfahren geimpft worden; die Untersuchung dieser Kinder ergab nicht die geringste Störung des Impfverlaufes.
Das erkrankte Kind war nach etwa einer Woche wieder hergestellt. Seitens des Impfarztes
wird darauf hingewiesen, daß in der betreffenden Gemeinde als Trink- und Gebrauchswasser der Inhalt
von Zisternen benutzt wird, da anderes Wasser nicht zu beschaffen ist; mit solchem Zisternenwasser wurde
das erkrankte Kind gewaschen und darin gebadet. Der Impfarzt ist der Ansicht, daß möglicherweise durch
das Wasser eine Infektion der Impfstelle erfolgt ist.
In Elsaß-Lothringen war bei 3 Impflingen am ganzen Körper ein masernähnlicher
Ausschlag aufgetreten, aber bereits nach 2 bis 3 Tagen wieder verschwunden; der Berichterstatter
nimmt an, daß es sich um Insektenstichexrantheme gehandelt hat. Aus Mecklenburg-Strelitz
ist über einen Fall von „Impfmasern“ berichtet, aus Sachsen-Altenburg
über 5, aus Hamburg über 3 Fälle von Nesselfrieselausschlag.
Ein Auftreten von Vakzinepusteln an anderen Körperstellen ist in Preußen,
Bayern, Sachsen, Württemberg, Schwarzburg-Rudolstadt und Hamburg
zur Beobachtung gelangt; es war teils auf Übertragung des Vakzinestoffes durch die Hände
(Fingernägel) zurückzuführen, teils ist nach der Annahme der Berichterstatter die Weiterverbreitung
auf dem Wege der Blutbahn erfolgt. Betroffen wurden fast alle Körperteile,
verschiedentlich traten Vakzinepusteln an den Augenlidern auf. In einem Falle zeigten sich
die verirrten Pusteln nach frisch geheiltem Exanthem oberhalb der Impfstelle und in den
Achselhöhlen mit starker Schwellung der Achseldrüsen und Fieber. Im Amtsbezirk Rockenhausen
(Pfalz) entstanden bei einem Erstimpfling neben vier vollständig und ohne besondere