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Erläuterungen zu den Karten und Diagrammen.
Auf den ersten beiden Karten sind 966 Verwaltungsbezirke 2c. der Bundesstaaten farbig bezeichnet,
welche an Umfang und Einwohnerzahl in der Regel den preußischen Kreisen entsprechen; 118 dieser Bezirke
haben eine ausschließlich städtische Bevölkerung und sind auf den Karten durch kleine Kreise dargestellt,
deren Größe nicht weiter mit dem Umfang des Stadtbezirks wechselt. Von den 966 Bezirken entfallen:
auf Preußen 552, darunter die 62 Stadtkreise,
„ Bayern 192, darunter die 41 unmittelbaren Städte,
„ Sachsen 28, darunter 2 Stadtbezirke (ugl. die Vorbemerkungen zu den Tabellen),
„ Württemberg 64, darunter 1 Stadtdirektionsbezirk (Stuttgart),
„ Baden 52, darunter kein rein städtischer Bezirk,
„ Hessen 18, darunter kein rein städtischer Bezirk,
„ Braunschweig 7, darunter 1 Stadtbezirk (Braunschweig),
„ Elsaß-Lothringen 22, darunter 2 Stadtbezirke (Straßburg und Metz),
ferner je 5 auf Anhalt und Sachsen-Coburg-Gotha (vgl. die Vorbemerkungen zu den Tabellen), je
4 auf Sachsen-Meiningen und Waldeck, je 3 auf Schwarzburg-Sondershausen und Bremen
(Vegesack ist zum Landgebiet Bremen gezogen), je 2 auf Reuß ä. L., Lübeck und Hamburg. In den
Staatsgebieten der drei Freien Städte sind noch vier rein städtische Bezirke (Bremen, Bremerhaven, Hamburg
und Lübeck) zur Darstellung gebracht. Schaumburg-Lippe konnte nach den eingegangenen Aus.
weisen in Verwaltungsgebiete nicht gesondert werden, ist daher auf den Karten als ein Bezirk dargestellt.
Aus Mecklenburg-Schwerin sind zwar Angaben über die Zahl der Sterbefälle im Ganzen und nach
Altersklassen, auch nach einzelnen Todesursachen, nicht aber Angaben über die Sterbefälle an Lungentuberkulose,
Lungenentzündung und Neubildungen eingegangen, so daß auf den ersten drei Karten Mecklenburg-Schwerin
ebenso wenig berücksichtigt werden konnte wie die sieben an der 1896er Todesursachenstatistik
noch unbetheiligten Staaten: Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg.Rudolstadt,
Reuß j. L. und Lippe.
I. Die erste der beigefügten Karten (Tafel V) soll die verschiedene Hänfigkeit der Sterbefälle an
Lungentuberkulose in den 966 Bezirken der 18 Staaten des Reiches veranschaulichen, zu welchem Zwecke die
auf je 10000 Einwohner des Bezirks errechnete Verhältnißziffer dieser Sterbefälle aus dem Berichtsjahre in
sechs Farbenstufen so zur Anschauung gebracht ist, daß die dunklere Farbenstufe immer die höhere betr.
Sterbeziffer bezeichnet (vgl. die Erläuterung der Farben auf der Karte).
Die Karte soll u. a. den Vergleich mit den Sterbeziffern an Lungentuberkulose aus den Jahren
1893 und 1894 erleichtern, welche auf Tafel I zu Band III und auf Tafel III zu Band IV der medizinalstatistischen
Mittheilungen in ähnlicher Weise veranschaulicht worden sind.
Mit dem dunkelsten Farbenton sind diejenigen Bezirke gekennzeichnet, in denen während des
Berichtsjahres mindestens 36 Todesfälle an Lungentuberkulose auf je 10000 Bewohner vorgekommen
sind. Da nun erfahrungsgemäß von je 4 Sterbefällen an Lungentuberkulose, 8 auf Personen der mittleren
Altersklasse von 15—60 Jahren entfallen (genau 74,5#5 von je 100), während dieser Altersklasse durchschnittlich
doch nur 57,4 % aller lebenden Bewohner angehören, so entspricht obiges Berhältniß von
mindestens 36 Sterbefällen auf je 10 000 Bewohner der Thatsache, daß in den betr. Bezirken auf je
10000 Lebende von 15—60 Jahren mindestens 47 der Lungentuberkulose erlegen sind. (Im Mittel für's
Reich erlagen diesem Leiden nur 28 auf je 10000 Lebende der Altersklasse.)
Von den 36 Bezirken, welche den dunkelsten Farbenton zeigen, entfallen 15 auf Bayern, 14 auf
die vier westlichen Provinzen Preußens, 6 auf Baden und 1 aus Schlesien.
Mit dem hellsten Farbenton sind diejenigen Bezirke gekennzeichnet, in denen während des Berichtsjahres
höchstens 10 Todesfälle an Lungentuberkulose auf je 10 000 Einwohner vorgekommen sind, was
etwa 13 solchen Todesfällen unter je 10000 Lebenden der Altersklasse von 15—60 Jahren entspricht.
Bon den 31 im hellsten Farbenton gehaltenen Bezirken entfallen 16 auf Ost= und BWestpreußen,
3 auf Brandenburg und Pommern, 4 auf Württemberg, 3 auf Bayern, 2 auf die Provinz Hannover, je
1 auf Baden, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß ä. L.
II. Die zweite Karte (Tafel VI) veranschaulicht, wie viele von je 10 000 Bewohnern in den 966 Verwaltungsbezirken
an Lungenentzündung während des Berichtsjahres 1896 gestorben sind. Es sind hierbei
grundsätzlich nur die Todesfälle an der sog. croupösen Lungenentzündung, welche in der Regel akut, innerhalb
weniger Tage oder Wochen verläuft, berücksichtigt, also nicht die schleichend verlaufenen, chronischen
Fälle der Lungenentzündung; letztere Formen sollten vielmehr gemäß Vereinbarung den „sonstigen entzündlichen
Krankheiten der Athmungsorgane“ zugerechnet werden. 15.