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obenerwähnte Gebüsch zu bannen,“ um welches er in der Tracht
des 17. Jahrhunderts, aber mit erdfahlem Gesicht die Runde
macht, den Gruß der Vorübergehenden nicht erwidert, und dann
im Gehölze verschwindet; wer ihn aber erblickt, den fesselt er auf
einige Zeit so, daß derselbe, er mag wollen oder nicht, jene
Stelle nicht wieder verlassen kann.
278. Das Gespenft zu Budissin.
Nach Haupt, Sagenbuch der Lausitz, Bd. I, S. 110 ff.; etwas gekürzt auch
bei Gräße, Bd. II, S. 123 ff.
Es hat in des Oberamts-Sekretarius Simon Hoffmanns Be-
hausung zu Budissin ein Gespenst, anfangs in Gestalt einer wen-
dischen, folgends einer deutschen geschleierten Frau, von des Sekre-
tarii Tochter, so an den Oberamtsadvokaten Christian Keilpflugen
vor einem Jahre ungefähr verheiratet worden, sich sehen lassen,
und dieselbe um Gotteswillen gebeten, sie wollte ihr helfen, hat
sich dabei Sabina Ruprechtin genannt und vorgegeben, sie wäre
vordem von Martin Kathmann (wie sie denn beide Namen mit
Tinte und Kreide unterschiedliche Male nebst einer unleserlichen
Jahrzahl aufgeschrieben) ermordet und im Keller verscharrt worden.
Gedachter Martin Kathmann aber ist der leibliche Bruder des da-
maligen Dekani bei hiesigem, päpstlichem Kapitulo und vormals
dieses Hauses Einwohner gewesen. Das Gespenst hat gefleht, man
solle sie daselbst aufgrabeen und in einen Sarg legen und auf einem
lutherischen Kirchhofe bestatten. Man würde dabei das Schwert
finden, womit der Mord geschehen sei, und ein Kästlein mit Golde,
das solle die Mühe reichlich belohnen; ihre Seele hätte ja sonst
keine Ruhe.
Das erste Mlal hat die Keilpflugin ausgerufen: Alle guten
Geister loben Gott den Herrn. Das Gespenst hat geantwortet:
JIch lobe ihn auch. Es hat auch mit der Keilpflugin allerhand
*Das Bannen eines Entseelten an einen gewissen Ort war früher
in der Lausitz sehr gewöhnlich, und geschah meistens durch den Scharfrichter.
Bei Zittau sollen der Pfeffergraben und der Schülerbusch dergleichen Orte
sein, wo solche gebannte Seelen ihr Wesen treiben. Willkomm, Sagen
und Märchen aus der Oberlausitz, Bd. I, S. 21 ff.