— 217 —
Vom Mai bis zum September hat man fast alle Morgen an
den Türen und Wänden, auf den Tischen, Kasten, Dielen Sprüche
angeschrieben gefunden mit Kreide und Bötel, ja auch mit Feder
und Tinte hat es dem Herrn Keilpflug viel Papier verdorben. Die
Schrift ist aber allzeit sehr unrichtig und schlecht geschrieben gewesen.
Das Gesinde hat trotz des geschehenen Verbotes abergläubische
Mittel angewendet und zwei Besen kreuzweis vor die Türe ge-
leget, auf denen es auch einmal stehen geblieben ist und die Schwelle
nicht überschritten hat.
Im Miai hat es wieder von dem Kasten mit dem Gelde an-
gefangen und denselben auch geholt und ihn der Keilpflugin ge-
zeigt, die hat aber gesagt: Ich begehre nichts Zeitliches, und hat ihn
nicht genommen, obgleich das Gespenst sie bei ihrer Seelen Selig-
keit und Gottes Barmherzigkeit angeflehet. Darnach ist es gar
ungebärdig geworden mit Tumultuieren, Schlagen und Werfen im
ganzen Hause herum, hat nach der Magd geworfen, und den
Amanuensis des Herrn Advokaten gezwickt und aus dem Bette ge-
schmissen, daß er sich geweigert hat, länger im Hause zu bleiben.
Dadurch ist das ganze Ereignis, das man bis dahin auf Rat
des Beichtvaters, des Herrn Archidiakonus Muscovius, gegen jeder-
mann geheim gehalten, endlich ruchbar geworden und dem ge-
samten geistlichen Ministerium angezeigt worden, worauf denn im
Hause alle Montage und Donnerstage gewisse Betstunden ein-
gerichtet worden sind, an denen Hunderte von Personen teilgenommen
haben; wie denn auch im öffentlichen Kirchengebete des Gespenstes
gedacht worden ist. Das ANachgraben ist aber verwehret worden,
da das Gespenst das Jahr der Pest 1631 als sein Todesjahr an-
gegeben hat und auch früher schon einmal im Keller übelriechende
Knochen aufgefunden worden waren. So hat man aus Furcht vor
der Pest und weil ja der angebliche Mlörder ohnedies nicht mehr
am Leben gewesen, den Keller nicht untersucht. Das hochwürdige
Ministerium aber hat erklärt, was das Gespenst vorgebe, es könne
sonst nicht ruhen, sei nichtig Ding, sintemal es gewiß keine Seele,
sondern der leidige Satan selbst sei.
Das päpstliche Kapitulum aber hat die geistliche Gerichtsbar-
keit über das Haus beansprucht und sich erboten, zwei Kapitulares
hinzuschichen, um diese Seele, die aus dem Fegefeuer wäre und
nicht ruhen könne, zu beschwören und zu befragen. Aber der Bat