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kaufen mußte. Nach der Trauung ging der Zug aus der Kirche
zu Schönech in das Nachbardorf und hielt vor dem Hause des
Bräutigams. Die Mutter kam heraus und überreichte ihrem Sohne,
ohne die Braut, wie es Sitte war, zu begrüßen, ein gefülltes Glas.
Der Bräutigam trank und überreichte es dann seiner Braut. Diese
leerte es vollends und warf es dann rücklings über sich auf das
Pflaster des Hofes. Alle standen dabei gespannt im Kreise. Das
Glas fiel, aber zerbrach nicht. Ein Freund der Braut zertrat es
nun mit dem Fuße.“ Aun erst bewillkommete die Mrutter ihre
Schwiegertochter, aber etwas kalt, denn für sie, sowie für alle ihre
Gäste, war das nicht zerbrochene Glas eine üble Vorbedeutung.
So war es auch, denn nach wenigen Jahren war die junge Frau
schon tot; mit der Wirtschaft ging's auch nicht, das Haus ward ver-
kauft und der Mann ist fortgegangen, niemand wußte, wohin.
299. Klopfen zeigt einen Todesfall an.
Gräße, Bd. II, Nr. 663; Köhler, Aberglauben und Sagen im Vogtlande
S. 573.
Bei Oelsnitzer Bürgersleuten war ein Kind krank, und die
Eltern wachten abwechselnd die Nacht hindurch an dem Bette des
Kindes. Als der Mann in später Stunde erwachte, klopfte es an
den Fensterladen, und da sich das Klopfen wiederholte, rief der
Alan: „was ist denn draußen?“ Er erhielt die Antwort: „der
Kluge ist gestorben!“ Kluge, ein Oelsnitzer Kaufmann, ging am
folgenden Tage wohl noch in seinem Garten umher, aber acht
Tage nachher war er eine Leiche. Das Klopfen hatte seinen Tod
angezeigt.
* Bei den Lausitzer Wenden werden während des Hochzeitsmahles
die Gläser auf den Boden geworfen und müssen zerbrechen. Bei den Juden
muß das unter der Trauung von dem Brautpaare geleerte Glas Wein zer-
treten werden. Ebenso ist es ein schlimmes Anzeichen, wenn das Glas,
welches bei dem Heben eines Hauses von dem Polier nach seiner Rede
herabgeworfen wird, nicht zerbricht.