Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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b. 
393. Vom Drachen bei Reichenbach. V 
Köhler, Volksbrauch usw., Leipzig 1867, S. 646. 
Es ist vielen bekannt, daß große schwarze Ameisen Glückh 
bringen, wenn man sie in einer Schachtel in den Geldkasten stellt. 
Einst hatte solches jemand erfahren und er tat, wie er gehört hatte. 
Bald fand er auf dem Fensterbrette ein Häufchen Hirsebrei, das 
von dem Drachen herrührte. Der Hirsebrei mußte in den Ofen ge- 
stecnt und verbrannt werden, und da hat es in dem Ofen sehr ge- 
wütet, als ob er zerspringen sollte. 
Gewisse Familien haben den Drachen; derselbe kann auch 
einem Kinde, z. B. einer Tochter, wenn sie heiratet, mitgegeben 
werden. Es geschah einmal, daß ein Mädchen heiratete. Als der 
Kammerwagen vor der Türe stand, hörte man im Stalle weinen; 
es war die Mutter, welche sagte: „AUimm ihn nur, ich bin zu alt 
und es wird doch mein Tod, wenn ich ihn behalte.“" Die Tochter 
sprach endlich: „Aun, da will ich ihn nehmen!“ Bald darauf ge- 
schah ein starker Knall und es fuhr aus der Esse heraus wie ein 
feuriger Besen und in des Bräutigams Haus zur Esse hinein. 
394. Was der Erzgebirger vom Drachen weiß. E 
Aberglaube im Erzgebirge vor fünfzig Jahren, Globenstein 1891 und 
Köhler a. a. O., Ar. 234; Spieß, Aberglaube usw., Progr., S. 30; 
Lehmann a. a. O., S. 207. 
Wenn man einen Drachen durch die Luft ziehen sieht, so muß 
man rufen: „Klechl Hansl!“, dann muß er alles, was er an Geld 
oder Kostbarkeiten bei sich trägt, ausspeien. Bielfach verbreitet ist 
der Glaube, daß der Teufel denen, welche mit ihm ein Bündnis 
geschlossen haben, in der Gestalt eines Drachen Geld und andere 
Gegenstände zuträgt, welche er anderswo geraubt hat. Der Drache 
fährt bei solchen Leuten zur Feueresse herein, und man muß ihm 
dann eine Schüssel Hirsebrei auf den Oberboden setzen; er verzehrt 
den Brei und legt statt dessen Geld in die Schüssel. Bei Marien- 
berg sagt man, daß ein solches Geldstück, welches der Drache ge-
	        
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