Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

— 489 — 
den Kurfürsten Johann Georg III., um den Kurfürsten Johann 
Georg IV. zur Begierung zu bringen, durch Zauberei ermordet und 
diesem durch Zauberei Liebe zu ihrer Tochter eingeflößt zu haben. 
Infolge davon ward der Leichnam der letztern aus der Hofgruft 
in der Sophienkirche ausgegraben, weil Verdacht vorhanden war, 
daß ihr von ihrer Mutter nicht bloß das Porträt des Kurfürsten 
mit einem gespaltenen Penseebande, sondern auch in Papier ein- 
gewichelte Haare und das Haarband des Kurfürsten, trotzdem daß 
dieses auf Anraten des Leibmedikhus der Leiche vorher abgenommen 
worden war, in den Sarg mitgegeben worden sei; und wirklich 
fanden sich außer verschiedenen Ringen, am Kinne der Leiche einige 
braune Haare in ein Papier gewickelt, am Beine ein gelber Schwamm 
und am linken Arm ein schwarzes mit Atlas überzogenes Haarband, 
das sehr fest umgestreift war, und hinter dessen Ellenbogen Sr. 
Kurf. Durchlaucht Porträt an den vier Enden mit größeren Dia- 
manten besetzt, das mit einem penseefarbenen Bande stark verbunden, 
aber mit den weiten Armeln wohlverdeckht war. Daß mit allen diesen 
Dingen offenbar gewisse sympathetische Wirkungen erzielt werden 
sollten, versteht jeder, dem das sogenannte Bannen bekannt ist. Der 
Prozeß endigte auch mit der Verurteilung sämtlicher Inkulpaten. 
Die Traum-Marie ward dreimal gefoltert und kam an den Pranger, 
die Hexe Margarete und der Scharfrichter starben, nachdem sie drei- 
mal torquiert worden waren, im Gefängnis (1695,), die alte Meitschütz 
aber, welche ebenfalls den ersten Grad der Tortur ausgestanden, 
starb lange nachher (1713), eigentlich straflos, weil ihr Prozeß nieder- 
geschlagen worden war, auf dem Gute Gaußig bei Bautzen. 
636. Eine Zauberin zu Pirna wird des Landes verwiesen. 
Uber Berg und Tal, 26. Jahrg., Ar. 4. 
Im Jahre 1560 ward eine Frau namens Fuchs, die als 
Wahrsagerin und Zauberin verschrieen war, gefänglich eingezogen, 
nach einiger Zeit aber, obwohl die Indizien gegen sie waren, durch 
die Gnade des Kurfürsten freigelassen. Doch mußte sie ihr Hab
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.