Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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665. Ein Dresdner macht einen Bund mit dem Teufel. 
Gräße, Bd. I, Nr. 153; Monatl. Unterr. a. d. Reiche der Geister, Bd. I, S. 603. 
In einem sächsischen Stifte für adelige Fräuleins, welches früher 
ein Kloster gewesen war, ward im Jahre 1695 ein junger Mensch, 
namens Martin Heinrich Arnold aus Dresden, vor Gericht gezogen, 
weil er sich seit der Zeit, wo er hier diente, öfters hatte verlauten 
lassen, daß er mit dem Teufel im Bunde stehe. Da er nun hierüber 
vor Gericht eidlich befragt ward, gab er ohne Bedenken zur Ant- 
wort, es sei wahr, daß er sich mit dem Teufel in ein genaues 
Bündnis eingelassen habe und solches wäre vor fünf Jahren zu 
Frankfurt a. d. O. geschehen, da er bei Andreas Gutschmann, einem 
reisenden Arzte, in Diensten gestanden. Er sei einstmals vom Theater 
ins Wirtshaus gekommen, wo ihm der Gedanke eingefallen, daß er 
in den Stall gehen solle. Aach dem er diesem innerlichen Triebe ge- 
folgt, hätte er daselbst den Satan in Gestalt eines Menschen in 
schwarzem Kleide angetroffen, welcher zu ihm gesagt, wenn er sich 
mit ihm verbinden und Gutes von ihm genießen wolle, so solle er 
ihm eine Handschrift, mit seinem eigenen Blute geschrieben, geben, 
mit beigefügtem Anhange, er könne mehr als Gott und sei auch 
mehr als derselbe. Den Satan hätte er zwar zuvor schon oftmals 
in der Gestalt eines schwarzen Bockhes mit einem feurigen Kopfe 
gesehen, indem sein gewesener Herr denselben stets bei sich geführt, 
wie ihm denn dieser auch immerfort in den Ohren gelegen, daß er 
sich dem Satan verschreiben möchte. Aun habe er zwar die begehrte 
Handschrift damals nicht ausgestellt, doch hätte der Geist drei Haare 
von seinem Haupte verlangt, so er ihm auch gegeben, dagegen habe 
er von ihm einen roten Faden bekommen, welcher dreimal um den 
Leib gereichet und von ihm auf des Geistes Geheiß zum Zeichen 
des getroffenen Bundes um den Leib gebunden worden. Uberdem 
habe ihm jener einen Brief überreicht, welcher nicht versiegelt, doch 
aber dermaßen fest zusammengelegt gewesen, daß man denselben 
nicht mit Händen hat aufmachen #hönnen. Wenn er hiernächst eine 
Begierde nach Geld empfunden, so habe er obgemeldeten Brief in 
die linke Hand nehmen, den Teufel anbeten und in dessen Namen 
die rechte Hand schütteln müssen, worauf er so viel Geld, als er be- 
gehrt, erlangt, auch so oft er diese Probe versuchet, solche richtig be- 
funden hätte. Endlich wäre er durch Aeugierde angetrieben worden,
	        
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