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Maurer Georg Heergesell vorgeworfen, „er ginge mit Zauberei um
und wäre ein Teufelsbanner.“ Es wurde von Zeugen bestätigt,
daß der Maurer „einen Daumen von einem gehängten Diebe ge—
braucht, wie daß er ein Kettenglied von einer Galgenkette, item
Haare und etwas Tuch oder Leinwand von einem gehangenen
Diebe“ bei sich getragen habe. Endlich bezeugte der Tischler, daß
jener eine Wurzel besäße, „wenn er dieselbe bei sich hätte, so wäre
ihm jedermann günstig.“
Der Angeklagte gestand nun zwar, daß er einen „solchen
Daumen und die anderen bösen Stücke, die er von einem flüchtigen
Ruppersdorfer bekommen, der sie einem Gehängten zu Hanspach
(Hainspach in Böhmen) abgeschnitten“, fünf Tage lang behalten
habe; dann aber habe er sie dem Ruppersdorfer zurückgegeben.
Der Schatzgräberei und des Teufelsbannens habe er sich nur in der
Trunkenheit gerühmt; er wisse und könne nichts dergleichen. Der
Maurer wurde anfangs zum Tode auf dem Scheiterhaufen ver—
urteilt, kam aber schließlich mit vier Wochen Halseisen, einer gelinden
Geldstrafe und öffentlicher Abbitte von der Kanzel davon.
675. Der Teufelsbeschwörer Pursche in Zittau.
Gräße, Bd. I, Ar. 825; Weber, Aus vier Jahrhunderten, Bd. I, S. 386.
Im Jahre 1695 hat die Magd des Kaufmanns Junge zu
Zittau im Bette des bei diesem wohnenden Schülers Gottfr. Heinrich
Pursche ein zugenähtes ledernes Beutelchen gefunden. Als man es
öffnete, fand man darin ein Stückchen mit Blut getränktes Papier
und ein mit Blut geschriebenes Zettelchen. Auf der einen Seite
desselben stand:
„Seegen zum Festmachen
□ESatan Gott Juva permittere necesse est oportet
Aagel (d. h. Teufel) der erste ist mein Schutz.“
Die andere Seite enthielt die Worte: „Gottfr. Heinrich Pursche.
O Satan, ich will dir dienen, ja ich will dich auch lieben bis in
den Tod, gib nur, daß ich meine Feinde überwinden möge, hiermit
hast du mich selbst, mache mich stark, fest und unüberwindlich."“
Pursche gestand, er habe zwei solche Zettel, den einen mit Tinte,