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und Mord zu leben, weswegen die Leute den Fußweg, der von
Siebenlehn nach Roßwein führt, nicht mehr sicher wandeln konnten
noch wollten. Weil sich nun dieser Schnapphahn nicht nur am
Leibe festgemacht, sondern auch mit Geschütz und Gewehr versehen,
also daß allen denen, so ihm zu nahe kommen würden, der Tod
drohte, konnten die aufgebotenen Landgerichte und Amtsuntertanen,
weil jeder für seine Haut fürchtete, wenig schaffen, bis endlich eine
von Roßwein aus kommandierte kurfürstlich sächsische Korporalschaft
vom Leibregiment zu Roß dieses Raubnest ersprengte; weil aber die
bleiernen Kugeln an dem Bäuber nirgends haften wollten, haben
sie endlich noch mit einem geladenen silbernen Knopfe den Zauber
gelöst und den Leib zugleich mitgefällt.
699. Der Feuerreiter zu MAossen.
Köhler a. a. O., Ar. 280.
Vor hundert Jahren lebte in der Umgegend von Mossen ein
Rittergutsbesitzer, der Konnte das Feuer bannen. War irgendwo
ein Brand ausgebrochen, so Rkam er eilends angeritten, jagte drei-
mal unter geheimnisvollem Murmeln um das Feuer herum, dann
schnell wieder fort und über ein fließendes Wasser, worauf das
Feuer erlosch. Wäre er nicht über ein Wasser geritten, so würde
das Feuer ihn verbrannt haben.
Zur Zeit, als die Leute ihr Brot noch selbst einteigten, pflegte
man in der MAossener Gegend bei ausgebrochenem Feuer den Bach-
trog vors Haus zu tragen und nach dem Feuer gerichtet an das
Haus anzulehnen. Dann wendete sich der Wind vom Hause ab.
Auch schaffte man beim Retten niemals zuerst die Betten aus dem
Hause, sondern irgend etwas anderes, da sonst die Kräfte gelähmt
wurden.
700. Die Wunderburg bei Roßwein.
Gräße, Bd. I, Nr. 358; Rnauth a. a. O., Teil III, S. 383.
In der Aähe der Stadt Roßwein liegt ein Hügel, auf dem
schon vor grauen Zeiten eine Burg gestanden haben soll, worin ein
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