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gewahr; solchem befiehlt er, wegzugehen. Sobald der entfernt ist,
faßt er die Bienen, darauf sie willig geblieben sind und sich drei
Jahr wohl genährt und gemehrt haben.
M 708. Die schmatzenden Toten zu Oschatz.
Gräße, Bd. 1I. Nr. 299; Hoffmann, Rd. I, S. 182.
Als die Pest 1552 zu Oschatz wütete, wurden zu Ende des
Augusts zwei Wächter angestellt, welche drei Nächte auf dem Gottes-
acker wachen und horchen sollten, ob es wahr sei, was man be-
richtet, daß die Toten geschmatzt hätten. Es war nämlich die Sitte,
wenn man solches vernommen und daraus geschlossen hatte, daß
die schmatzenden Toten noch mehrere ihrer Freunde nachholen würden,
dieselben auszugraben, ihnen die Kleider, daran sie kaueten, aus
dem Munde zu reißen und ihnen mit dem Grabscheite den Kopf
abzustechen. Noch heute entfernen an vielen Orten im Königreiche
Sachsen darum die Leichenweiber sorgfältig alles vom Munde des
Berstorbenen, ehe er eingesargt wird, damit er nichts von seinem
Anzuge mit demselben erreichen kann. (Vgl. Ar. 697.)
709. Der versteinerte Mensch bei Diesbar.
Gräße, Bd. I, Nr. 56.
Wenn man von dem Dorfe Diesbar nach Seußlitz in der
Aähe von Meißen geht, erblicht man einen hohen Felsen, dessen
echige Kante einem Mienschengesichte gleicht. Das Volk erzählt sich,
es hätten in einer nahegelegenen Schlucht zwei Brüder gewohnt,
die das Bäuberhandwerk getrieben, aber beide ein Mlädchen ge-
liebt hätten, über deren Besitz sie in Streit geraten wären. Das
Alädchen habe aber endlich einem derselben den Vorzug gegeben,
und dieser habe seine Geliebte über die Elbe auf der sogenannten
Diebesfähre geführt, sein Aebenbuhler aber, als er das gesehen,
habe sich aus Verzweiflung vom Berge herabstürzen wollen, sei
jedoch von einem Zauberer in einen Felsen verwandelt worden.