Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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er über der Tat betroffen habe. Die Edelfrau übergab den An— 
geklagten den Gerichten, welche ihn nach mehrfachem Verhöre, wie 
hoch er auch seine Unschuld beteuerte, auf den falschen Schwur 
seines Anklägers hin zum Strange verdammten. 
ANach wenigen Tagen wurde das Urteil vollzogen. Unter dem 
wimmernden Geläute der Sündergloche führte man den armen Lieb- 
hold hinaus vor das Dorf, wo ein großer Balken mit einem Arme 
oben als Galgen aufgerichtet war. Aoch einmal, ehe er in den 
Tod ging, betete er zu Gott, daß er seine Unschuld rechtfertigen 
möge, und dann zu den Umstehenden gewendet, rief er: „Der mich 
angeklagt hat, der hat einen falschen Eid geschworen. Denn so 
wahr ich unschuldig bin, so wahr wird dieser Balken, welcher mein 
Galgen sein soll, nach meinem Tode anfangen zu grünen und 
Zweige treiben, und Jahrhunderte hindurch als ein frischer Baum 
bewundert werden.“ Hierauf wendete er sich zum Henker und litt 
mit frommer Zuversicht auf jenseits den unverdienten schmach- 
vollen Tod. 
Und als das nächste Frühjahr kam, da gab Gott die Unschuld 
Liebholds an den Tag; denn der Balken des Galgens wurde grün und 
trieb Zweige, so wie es Liebhold gesagt hatte. Die Edelfrau ward 
darüber voll Unruhe und gebot, den meineidigen Knecht zu ver- 
haften. Aber ehe die Häscher denselben erreichten, hatte er sich im 
Koberbache ertränkt. Aoch in demselben Jahre ward der wahre 
Dieb entdecht; es wurden mehrere nahe am Rittergut stehende hohe 
Erlen umgeschlagen, und auf einer derselben fand man ein Dohlen- 
nest und darin das gestohlene goldene Kettchen der Edelfrau. Der 
Galgenbaum, jetzt ein starker und hoher Baum, ist heute noch bei 
Blankenhain zu sehen. 
748. Die Eselswiese bei Zwickhau. 
Gräße, Rd. II, Nr. 610; Ziehnert, S. 46 ff. 
Südlich von Zwichau liegt eine Wiese, die man Eselswiese 
nennt, nach der nüchternen Erklärung unserer Zeit darum, weil sie 
den Mühleseln der Ratsmühle das Futter lieferte. Die Volkssage 
weiß aber einen andern Grund des Namens anzugeben, und zwar 
folgenden.
	        
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