Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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Wasser gewaschen und etwas davon mitgenommen, und da er mit 
dem Waschen aus diesem Wasser fortgefahren, in der Tat erfreulich 
empfunden, daß das Mädchen auf dem Auge wieder sehend wurde. 
Darauf ist denn ein großer Zulauf der Leute von nahen und fernen 
Orten entstanden, so daß an manchem Tage wohl vier-, fünf= und 
mehr hundert Personen auf dem Platze sich befunden hätten, welche 
das Wasser teils kalt getrunken, teils gewärmet oder Suppen daraus 
gemachet, teils sich damit gewaschen oder zum Bad gebraucht hätten. 
Es hat auch seine Kraft und Wirkung an vielen kranken Per- 
sonen gezeigt. 
756. Die Wünschelrute. 
Köhler a. a. O., Ar. 347; Engelschall, Beschreibung der Exulanten= und 
Bergstadt Johanngeorgenstadt, Leipzig 1723, S. 172—174. 
Die Wünschelrute, durch welche Klüfte und Gänge ausgegangen 
werden, wird abgeschnitten von allerlei Holz, auch zu allen Zeiten, 
doch so, daß sie zwei Zachen oder Zwiesel hat, und man selbige in 
beiden Händen zwischen den Daumen und geschlossenen Fingern 
halten Kann. Ja, man mag auch eine andere Miaterie dazu ge- 
brauchen, als AMlessing, Eisen u. dgl. Es ist aber der Autzen der 
Rute dieser, daß sie die in der Erde liegenden Klüfte und Gänge 
andeutet, indem, wenn der Rutengeher an dergleichen Stätte Kommt 
und die Rute aufwärts hält, sie sich gewaltig niederbeuget und sich 
zuweilen, wenn sie stark gehalten wird, fast entzweiwindet, während 
die Rute da, wo man dem Gange nicht folgt, sondern ihn über- 
schreitet, wieder gerade über sich unbeweglich steht. 
Die Rute schlägt aber außer auf Gänge und Klüfte auch auf 
andere Dinge. Es entwendete eine Magd ihrer Herrschaft Unter- 
schiedliches, worauf man endlich einen Rutengänger holte, um im 
Hause die Rute zu schlagen; dieselbe führte ihn zu der Lade der 
Magd, in welcher sich auch die gestohlenen Sachen vorfanden. 
Ferner wurde einem Hammerwerbsbesitzer allerhand entwendet. 
Derselbe schrieb an seine Freundin, den Rutengänger holen zu lassen, 
damit dieser mit der Rute forsche, ob nicht die Mägde des Be— 
stohlenen, und welche unter ihnen, den Diebstahl begangen hätten. 
Er schickte zu dem Ende deren Namen mit. Die Freundin legte
	        
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