Full text: Das Hamburgische Staatsrecht.

Verlag von Leopold Voss in Hamburg, Hobe Bleichen 18. 
  
Gustau Heinrich Kirchenpauer. 
Ein Lebens- und Zeitbild 
von 
Dr. Werner von Melle. 
Gr. 8. Mit Bildnis Kirchenpauers. A. 8. —; gebunden in Balbfranz K. 10.—. 
Ein auf Grund eingehender Aufzeichnungen und Briefe K.'s meister- 
lich zusammengestelltes CLebens- und Zeitbild, das nicht in Hamburg allein, 
sondern im ganzen deutschen Vaterland Beachtung wohl verdient. 
(Deutsche Revue.) 
Eine der besten Biographien, die uns in den letzten Jahren unter 
die Hände gekommen, zugleich ein Bild der Entwickelung des hamburgischen 
Staates in den letzten Jahrzehnten und der geistigen Strömungen, Bestre- 
bungen und Deränderungen innerhalb dieser Seit. 
(Grenzboten.) 
Im Rahmen des TLebensganges eines wohlverdienten, patriotischen 
Bürgers und Bürgermeisters entwirft der Derfasser mit sicherer Hand ein 
Bild der neueren Geschichte seiner Vaterstadt . . . er hat die erste lesbare 
und durchweg verständliche Darstellung der zwischen den Jahren 1818 und 
1880 liegenden, immerhin bemerkenswerten hamburgischen Entwickelung 
geliefert.. Schon in dieser Hinsicht wird dem Melle'schen Buche eine 
bleibende Stelle in der deutschen Memoirenlitteratur gesichert bleiben. 
(Blätter f. literar. Anterhaltg.) 
Als Beitrag zur Geschichte der bedeutendsten Handelsstadt des euro- 
päischen Festlandes und als Ehrendenkmal eines Musterbildes alt-hansea- 
tischer Zürgertugend wird das Melle'sche Zuch auf gute Aufnahme in der 
deutschen Leserwelt rechnen dürfen. 
sch ürf (Deutsche Rundschau.) 
Der Autor hat es trefflich verstanden, das Bild Kirchenpauer's auf 
dem Hintergrunde der jeweiligen Seitinteressen sich abheben zu lassen, die 
Bewegungen, in welche der hamburgische Staatsmann eingriff, kurz zu 
skizzieren und so mit dem Bilde seines Helden ein Bild seiner HSeit zu 
verbinden. (Weser Zeitung.)
	        
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