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urbem HRomam sub prosecutione perveniat. Man sieht
also hieraus, es sind Maͤnuer dabei interessirt gewesen, Bischöse
und Metropolitane, wie die nachfolgenden Worte ergeben,
die sich trotz der Sentenzen des roͤmischen Bischofs bei
ihren Kirchen behaupten, und zu Rom oder vor den romischen
Richtern nicht erscheinen wollten, und die doch nicht
unter der Furisdiktion des Vicarü urb. standen, sondern wegen
welcher man sich an den Pracf. Pract. Galliae oder
TItaliac, oder an einen unter diesen stehenden Proconsul oder
Wicarius wenden mußte. Seite 208: Ein Bischof zu
Tarraco in Spanien wandte sich mit verschiedenen
Zweifeln an Siricius. Aus den ersten paar Linien
der ersten sogenannten Dekretale erhellt, daß die Anfrage
nicht an Siricius, sondern an Damasus gegangen. Auch
Seite 209 muß verbessert werden, wenn es heißt, daß Siricius
581 dem Flavian Verdruß zu machen suchte, denn Siricius
nahm später an den Flavianischen Händeln Antheil.
Srite 250 ist der Streit zwischen Hilarius und
Leo falsch vorgestellt, denn davon war nicht die Rede, daß
Hilarius keine Appellationen aus seiner Dihzese habe gestatten,
oder daß Leo Appellaionen aus seiuer Didzese habe annehmen
wollen. Celidonius von Besangon gebörte auf keine
Weise zur Dioͤzese des Hilarius. Auch bei der Sache des
B. Projektus war nicht von Appellationen aus der Dibzese
die Rede. Was dem Hilarius zur Last fiel, war gerade dieses,
daß er nicht in seiner Diözese blieb, sondern in die Angelegenheiten
anderer Didzesen mit richterlichem Ansehen sich
mischen wollte. Seite 269 läßt der Herr Abt auf Monte
Cassino nach und nach zwölf Klöster entstehen. Mabillon
und so Viele außer ihm, welche die Geschichte von Monte
Cassino beschrieben haben, wissen nichts davon. Wahrscheinlich
ist das, was gewöhnlich von den Gegenden bei Subiaco
Spittler's sézmmtliche Werke. X. Bö. 51