Englischer Vorschlag, einen Vermittler zu bestellen. 347
damit auch ihres Vorschlags der Schleilinie darthun müsse.
Sie waren also bereit zu dem Versuche eines neuen Auskunftsmittels.
Der Pariser Friede von 1856 hatte auf
Clarendon's Antrag den Wunsch ausgesprochen, daß bei
künftigen Streitfällen die Parteien, ehe sie zu den Waffen
griffen, die guten Dienste einer befreundeten Macht begehren
möchten. Lord John beantragte nun, Deutschland und Dänemark
sollten in diesem Sinne eine befreundete Macht anrufen,
damit eine Grenzlinie gezogen werde, weder im Norden der
von Deutschland, noch im Süden der von Dänemark beantragten.
Clarendon fügte dann noch die Bemerkung hinzu,
Englands Gedanke bei diesem Vorschlage sei, daß der Ansspruch
der angerufenen Macht ohne Weiteres verbindliche
Kraft haben solle, worauf dann Bernstorff bemerkte, daß
dies nicht mehr Vermittlung, sondern Schiedsgericht sei, also
über den Satz des Pariser Friedens hinausgehe, wo überall
nur von der „vermittelnden Macht“ geredet, nur deren „gute
Dienste“, also nicht entscheidende Urtheile, begehrt, die „Freiheit
der streitenden Regierungen“ ausdrücklich gewahrt werde.
Die Dänen bedauerten schmerzlich, daß England mit diesem
Vorschlag die von ihm selbst bezeichnete Schleilinie eventuell
aufgebe, und auf die sonstigen Clauseln des frühern Antrags
kein Gewicht mehr zu legen scheine. Beide Theile nahmen
übrigens den neuen englischen Vorschlag zum Bericht. Balan
erklärte dann noch, daß eine Verlängerung der Waffenruhe
nur dann Statt finden könne, wenn die Dauer derselben auf
sechs Monate festgestellt würde, während Biegeleben vermittelnd
meinte, mit zwei oder drei Monaten könne man sich
auch wohl begnügen. Die Dänen ließen sich auf eine Erörterung
dieser Frage gar nicht ein.