Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundfünfzigster Jahrgang. 1896. (57)

10  1896.

&  IV.  Ministerial-Bekanntmachung
vom  31.  Dezember  1895.
betreffend  die  Unterbringung  der  zur  Zwangserziehung  überwiesenen
Kinder  in  der  unter  der  Bezeichnung  „Wilhelmstift“  zu  Frankenhausen
errichteten  Erziehungsanstalt  für  sittlich  gefährdete  oder  verwahrloste
inder.

Wir  bringen  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß,  daß  die  Correclionsmaßregeln
in  denjenigen  Fällen,  in  welchen  von  uns  die  Zwangserziehung  verfügt  worden  isl
vom  1.  Jannar  1896  ab  nicht  mehr,  wie  bisher,  in  der  Königlich  Sächsischen  Erziehungs.
  und  Besserungsanstalt  zu  Bräunsdorf,  sondern  in  der  unier  der  Bezeichnung
„Wilhelmstist“  zu  Frankenhausen  errichteten  Erziehungsanstalt  für  sittlich  gefährdete
oder  verwahrloste  Kinder  vollstreckt  werden.

Rudolstadt,  den  31.  Dezember  1895.

Fürstlich  Schwarzburg.  Ministerium.
von  Starck.