10 1896.
& IV. Ministerial-Bekanntmachung
vom 31. Dezember 1895.
betreffend die Unterbringung der zur Zwangserziehung überwiesenen
Kinder in der unter der Bezeichnung „Wilhelmstift“ zu Frankenhausen
errichteten Erziehungsanstalt für sittlich gefährdete oder verwahrloste
inder.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Correclionsmaßregeln
in denjenigen Fällen, in welchen von uns die Zwangserziehung verfügt worden isl
vom 1. Jannar 1896 ab nicht mehr, wie bisher, in der Königlich Sächsischen Erziehungs.
und Besserungsanstalt zu Bräunsdorf, sondern in der unier der Bezeichnung
„Wilhelmstist“ zu Frankenhausen errichteten Erziehungsanstalt für sittlich gefährdete
oder verwahrloste Kinder vollstreckt werden.
Rudolstadt, den 31. Dezember 1895.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium.
von Starck.