Full text : Der Bundesrat als Rechtspflegeorgan des Reiches.

50  Siebzehntes  Kapitel  16.  Januar

zösischen  Regierung  von  unsrer  Seite  bedeuten.“)  Der  Artikel  ging
an  den  König  und  nach  London.“

Im  weitern  Verlaufe  des  Tischgesprächs  äußerte  der  Chef,  er
glaube,  daß  sich  bei  ihm  das  Podagra  einstellen  wolle.  Er  war
übrigens  nicht  gut  gelaunt.  Als  er  eben  die  von  uns  eingenommenen
Festungen  aufzählte,  redete  ihm  Holstein  dazwischen.  Er  sah  ihn
mit  seinen  großen  grauen  Augen  an  und  sagte  trocken  und  schneidend:
„Wenn  jemand  erzählt,  muß  man  ihn  nicht  unterbrechen.  Ich  bin
nun  ganz  herausgekommen.  Was  Sie  bemerken  wollten,  konnten
Sie  hernach  sagen.“

Abends  sah  ich  den  Briefwechsel  zwischen  Favre  und  dem
Kanzler.

Ich  schalte  hier  eine  Übersicht  über  diesen  Vorgang  mit  Be—
rücksichtigung  später  bekannt  gewordner  Aktenstücke  ein.

*  *
*

Am  17.  November  erhielt  Favre  als  Minister  der  auswärtigen
Angelegenheiten  durch  eine,  Tours,  den  11.  November  datierte,
von  Chaudordy  abgesandte  Depesche  die  Nachricht,  daß  aus  Wien
gemeldet  worden,  die  russische  Regierung  erachte  sich  durch  die
Stipulationen  des  Vertrages  von  1856  für  nicht  mehr  gebunden.
Favre  antwortete  sofort,  indem  er  bis  auf  Eingang  offizieller  Be—
nachrichtigung  strenge  Zurückhaltung  empfahl,  doch  ohne  zu  ver—
säumen,  bei  jeder  Gelegenheit  das  Recht  Frankreichs  zu  betonen,
wonach  dies  zur  Beratung  der  russischen  Erklärung  zugezogen  werden
müsse.  Es  wurden  dann  mündliche  und  schriftliche  Verhandlungen
über  die  Sache  zwischen  verschiednen  Mächten  und  der  Provisorischen
Regierung  gepflogen,  bei  denen  man  sich  von  französischer  Seite
bemühte,  die  Vertreter  jener  Mächte  zur  Anerkennung  der  Behaup—
tung  zu  gewinnen,  daß  der  Repräsentant  Frankreichs  „bei  der
Konferenz  die  Pflicht  haben  werde,  dort  eine  Erörterung  von  ganz
andrer  Bedeutung  (als  die  Diskussion  der  Verträge  von  1856)  zu
eröffnen,  in  betreff  deren  man  keine  abschlägige  Antwort  erteilen

 

*)  Diese  Vermutung  war  unrichtig:  Veranlassung  zu  der  Sinnesänderung
des  Kanzlers  war  das  Rundschreiben  Favres  vom  12.  Januar.  S.  u.
1  Vgl.  G.  u.  E.  II,  231.