100 XIX. Polizeiwesen.
Die Apotheken sind öffentliche, staatlicher Genehmi—
gung und Aufsicht unterliegende Anstalten, ihr Betrieb
erfordert eine bestimmte Fachbildung.
Die Gemeinden haben die Pflicht, durch Schaffung
von Krankenhäusern Erkrankten rasch ein Unterkommen
zu bieten und dadurch die Ansteckung der Gesunden zu
verhindern. Daneben gibt es Spezialanstalten: Lungen-
heilstätten, Irren= und Siechenanstalten, Kinderkranken=
häuser, Genesungsheime, Entbindungsanstalten, Poli-
kliniken usw. Die Armenkrankenpflege durch Armen-
ärzte, die Tuberkulosefürsorge (Auskunfts= und Fürsorge-
stellen, Tuberkuloseheilstätten), die Säuglingsfürsorge, die
Ordnung des Ziehkinderwesens, die Schulgesundheits-
pflege, das Samariter-, Rettungs= und Krankentrans-
portwesen, die Anstellung von Krankenschwestern, Ge-
meindediakonissen, die Errichtung von Unfallmeldestellen —
alle diese Maßnahmen helfen dazu, die Gesundheit des
einzelnen und damit die Volksgesundheit überhaupt zu
heben.