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Aulage F qu § 16).
Eidesformular
für
die Taxatoren der behufs einer Mobilmachung der Armee vom Lande
auszuhebenden Pferde.
ch (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,
daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden
Pferde und Fahrzeuge bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach
den bezüglichen Vorschriften unter Zugrundelegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung
stattgehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die infolge der Mobilmachung
eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit,
also weder zum Vortheil noch zum Schaden der Pferde= und Wagenbesitzer oder
der Reichskasse, abschätzen werde.
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession).
Amen!