Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

372

4)  8.  93  Absatz  5,  Linie  1  ist  anstatt  „Verkaufsrecht  zu  setzen  „Vorkaufsrecht.“
5)  8.  94  erste  Linie  soll  es  heißen  „Bleie“  statt  „Blei.“
6)  §.  133  Absatz  3  letzte  Linie  ist  das  Wort  „abzufertigen“  zu  setzen  anstatt  „abzuferigen.“

7)  §.  141  Punkt  3  zweite  Linie  ist  das  Wort  „sonstige“  abzuändern  in  „sonstiger.“

Stuttgart  den  11.  September  1869.
Renner.

b)  Verfügung,  betreffend  die  Errichtung  von  Grenzsteucr-Aemtern.

Mit  Rücksicht  auf  die  demnächst  bevorstehende  Eröffnung  der  Eisenbahnstrecke  Crailsheim
  —  Mergentheim  sind  an  den  Stationen  Niederstetten,  Laudenbach,  Weikersheim,
Markelsheim,  Satteldorf,  Wallhausen,  Roth  am  See,  Blaufelden  und  Schrozberg
Grenzsteuerämter  errichtet  und  die  grenzsteueramtlichen  Funktionen  der  Kontrolirung
sämmtlicher  übergangskontrolpflichtigen  Gegenstände,  welche  mit  der  Eisenbahn  aus
den  übrigen  Zollvereinsländern  eingehen  und  die  Eisenbahn  an  jenen  Orten  verlassen,
oder  welche  unter  Transportscheinkontrole  in  andere  zum  Zollverein  gehörige  Länder
ausgeführt  und  an  den  genannten  Stationen  zur  Eisenbahn  aufgegeben  werden,  auf
der  Station  Satteldorf  dem  Vorstand  der  dortigen  Eisenbahnstation,  an  den  übrigen
vorgenannten  Stationen  den  Ortssteuerbeamten  übertragen  worden.

Stuttgart  den  24.  September  1869.
Renner.

u  —.  ###

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrin!