Full text : Abhandlungen aus dem Staats- Verwaltungs- und Völkerrecht. Band I, Heft 1. (1)

samtsumme  der  Tilgung  im  Jahre  1870  mit  5243145  T.  einen  Betrag
  von  1432260  T.  O  sg.  6  pf.  erfordert  hatten.  Man  ersieht
daraus,  wie  beträchtlich  die  Minderung  war,  die  die  planmässig  zu
tilgende  Schuld  erfuhr.

Trotz  immer  weiteren  Fortfalls  der  Zwangstilgung  sank  der
Tilgungsprozentsatz  in  jenen  Jahren  infolge  der  starken  ausserordentlichen
  Tilgung  naturgemäss  nicht,  erreichte  vielmehr  zeitweise
  eine  gewaltige  Höhe.  Er  betrug!)

1870:  2,613%
1871:  1,4280,
1872:  7,926%%
1873:  11,759°,
1874:  6,816%,

Sobald  aber  jene  ausserordentlichen  Aufwendungen  aufhören,
tritt  auch  hier  die  typische  Folge  der  freien  Tilgung  ein.  Die
Zwangstilgung  ist  erheblich  vermindert,  von  der  konsolidierten
Anleihe  wird,  da  ein  Tilgungszwang  nicht  vorhanden  ist,  nichts
getilgt?),  so  beginnt  seit  1875  der  Tilgungsprozentsatz  langsam
aber  stetig  zu  sinken.  Er  beträgt:

1875:  1,1300,
1876:  1,1179;
1877:  1,1220,
1878:  0,956;
1879:  0,890°,
1880:  0,771°,
1881:  0,7489;  °)

Dabei  hatte  seit  1879  bereits  wieder  ein  Steigen  der  Summen
für  Zwangstilgung  stattgefunden  und  das  fortgesetzte  Sinken  des
Prozentsatzes  erfolgte  nur,  weil  die  Schuldsumme,  hauptsächlich

1)  Nach  Schwarz-Strutz  Bd.  III  Anl.  V.

2)  Begründung  des  preuss.  Gesetzentwurfes,  „betr.  Tilgung  von  Staatsschulden
  und  Bildung  eines  Ausgleichsfonds*  vom  7.  Oktober  1896  [Finanz-Archiv
  XIV.  S.  444]:  Eine  Anwendung  der  Bestimmung  im  $&  2  des  Gesetzes
vom  19.  Dezember  1869,  nach  welcher  etatsmüssige  Ueberschüsse  der  Staats--innahmen
  über  die  Staatsauegaben  zur  Tilgung  der  konsolidierten  Anleihe
Jurch  Ankauf  eines  entsprechenden  Betrages  von  Schulddokumenten  zu  verwenden
  sind,  ist  bisher  überhaupt  noch  nicht  erfolgt.

3)  Zu  beachten  ist  hierbei,  dass  in  den  Jahren  1878—1881  189  718403  M.
zur  Deckung  ordentlicher  Ausgaben  durch  ausserordentliche  Einnahmen  aufzebracht
  wurden,  darunter  168  791403  M.  durch  Ausgabe  von  40),  Konsols.
Zahlen  nach  Schwarz-Strutz  a.  a.  O.

Konrad  Zorn,  Zwangstilgung  von  Stuatschulden.  2