samtsumme der Tilgung im Jahre 1870 mit 5243145 T. einen Betrag
von 1432260 T. O sg. 6 pf. erfordert hatten. Man ersieht
daraus, wie beträchtlich die Minderung war, die die planmässig zu
tilgende Schuld erfuhr.
Trotz immer weiteren Fortfalls der Zwangstilgung sank der
Tilgungsprozentsatz in jenen Jahren infolge der starken ausserordentlichen
Tilgung naturgemäss nicht, erreichte vielmehr zeitweise
eine gewaltige Höhe. Er betrug!)
1870: 2,613%
1871: 1,4280,
1872: 7,926%%
1873: 11,759°,
1874: 6,816%,
Sobald aber jene ausserordentlichen Aufwendungen aufhören,
tritt auch hier die typische Folge der freien Tilgung ein. Die
Zwangstilgung ist erheblich vermindert, von der konsolidierten
Anleihe wird, da ein Tilgungszwang nicht vorhanden ist, nichts
getilgt?), so beginnt seit 1875 der Tilgungsprozentsatz langsam
aber stetig zu sinken. Er beträgt:
1875: 1,1300,
1876: 1,1179;
1877: 1,1220,
1878: 0,956;
1879: 0,890°,
1880: 0,771°,
1881: 0,7489; °)
Dabei hatte seit 1879 bereits wieder ein Steigen der Summen
für Zwangstilgung stattgefunden und das fortgesetzte Sinken des
Prozentsatzes erfolgte nur, weil die Schuldsumme, hauptsächlich
1) Nach Schwarz-Strutz Bd. III Anl. V.
2) Begründung des preuss. Gesetzentwurfes, „betr. Tilgung von Staatsschulden
und Bildung eines Ausgleichsfonds* vom 7. Oktober 1896 [Finanz-Archiv
XIV. S. 444]: Eine Anwendung der Bestimmung im $& 2 des Gesetzes
vom 19. Dezember 1869, nach welcher etatsmüssige Ueberschüsse der Staats--innahmen
über die Staatsauegaben zur Tilgung der konsolidierten Anleihe
Jurch Ankauf eines entsprechenden Betrages von Schulddokumenten zu verwenden
sind, ist bisher überhaupt noch nicht erfolgt.
3) Zu beachten ist hierbei, dass in den Jahren 1878—1881 189 718403 M.
zur Deckung ordentlicher Ausgaben durch ausserordentliche Einnahmen aufzebracht
wurden, darunter 168 791403 M. durch Ausgabe von 40), Konsols.
Zahlen nach Schwarz-Strutz a. a. O.
Konrad Zorn, Zwangstilgung von Stuatschulden. 2