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theils so unkontrolirbar, das unbestochene Sehen so selten, wie
gerade hier. Dabei braucht das Maass der Schwierigkeiten nicht
erst noch durch den Umstand gesteigert zu werden, dass die
Beobachtung der Rechtsphänomene in den Gebieten Afrikas,
Australiens, der weltfernen Inseln etc. naturgemäss mit noch weit
grösseren Widerständen zu kämpfen hat.
So weit müssen wir gar nicht gehen, um uns davon zu überzeugen,
wie schreiend das Missverhältniss zwischen den Verifikationsbehelfen
der Rechtswissenschaft, und dem reichen Beobachtungs-
und Behauptungsmaterial allezeit war und noch ist. Man
halte sich doch nur einmal vor Augen, in welchem Umfange die
an sich scheinbar so glatte Frage: — ob es ein jus primae noctis
in Europa gegeben hat oder nicht — zu einer heftigst debattirten
Parteisache geworden ist, in deren Beantwortung aber das letzte
Wort noch immer und wohl noch für lange aussteht. Eben darum
halten wir es für verfehlt, die vergleichend ethnologische Methode
der historischen gegenüber in das Licht eines getrennten oder
gar gegensätzlichen Verhältnisses zu stellen. Meines Wissens
sind die Forschungen der historischen Schule durchaus ethnologischer
Natur. Denn fassen wir die Forschungsgebiete der
SAVIGNY, SIMROCK, der GRIMM, MOMMSEN, BRUNNER, GNEIST,
STOBBE, GIERKE, LEIST u. A. in Eins zusammen, so ersehen wir
ohne Mühe, dass auch ihrem die verschiedensten Lebensgebiete umfassenden
Wirken der Gedanke zu Grunde liegt — um bei dem
Bilde Bastıass zu bleiben, — aus dem Studium der Kryptogamen
den lehrreichen Einblick in das Leben der Pflanze höherer
Entwicklung zu gewinnen. Wenn ein Unterschied vorliegt,
so ist er eben nur ein im Maasse und Umfange, nicht im Inhalte
der Arbeit gelegener. In weiser Befolgung des Wortes
— von der freien Selbstbeschränkung des Meisters — spannt
die bisherige eben nur einen kürzeren Bogen, als die neue Methode
zur Verbindung unserer Kultursphäre mit näher gelegenen
Epochen der Menschheitsgeschichte.
Im Resultate stellt sich die Differenz dann so, dass die ältere
rechtshistorische Forschung von Thatsachen ausgeht, welche sich
häufig als nicht mehr vor unserer sinnlichen Wahrnehmung
reproduzirbare Phänomene darstellen, deren frühere Existenz uns
aber quellenmässig innerhalb menschlicher Wahrscheinlichkeit als
zuverlässig erscheint; während die neue Methode in der ange-