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dem vornehmen Ton, der jetzt manchen hoch verschuldeten
hochgräflichen Hof so schön auszeichnet. Der Hofmeister
der Prinzen hieß damals noch sein Schulmeister. Von
den französischen Titeln wußte man noch nichts bei den Hbfen;
er konnte also noch nicht Herr Gouverneur seyn.
Die Fürstin selbst hieß noch Hausfrau und Wirthin.
Der vornehme Name Gemahlin war damals noch nicht
gefunden, da Fürst und Fürstin in einem Bette zusammen
schliefen. Man wußte noch nichts von Pagen am Hofe, es
waren nur adeliche Buben da, welche aufwarten und
Dienste thun mußten; und wenn der Fürst einen natürlichen
Sohn oder eine natürliche Tochter hatte, so sprach man nicht
so künstlich von ihnen. Der Jude Lippold in seiner Rechnung
für den Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg,
wenn er etwas für dessen natürliche Tochter zu berechnen
hatte, setzte gerade hin: für das Hurkind Madeleinchen.
Wer recht vornehm thun wollte, gebrauchte den Ausdruck
lediger Sohn oder ledige Tochter.
2.
Häusliche und Amtsverhältnisse.
Wie in der vorigen Periode Kreuzzüge und roͤmisches
Recht eine Hauptrevolution machten, so entstanden zu Anfang
dieser Periode ein paar wichtige Veränderungen, durch
die genauere Verbindung mit Spanien unter der Regierung
Karls V. Der große Einfluß, welchen die Emtdeckung
von Amerika und die endlich wahrgenommene Möglichkeit,
um das Vorgebirge der guten Hoffnung herum nach
Ostindien zu kommen, auf alle dkonomischen Verhältnisse der
Europäer hatten, traf unser Vaterland immer mit zuerst,