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ı. Schutz und Vertretung des Seehandels Norddeutschlands
auf allen Meeren und Erweiterung seiner Rechte und
seiner Beziehungen;
2. Verteidigung der vaterländischen Küsten und Häfen an
der Ost- und Nordsee;
3. Entwicklung des eigenen Offensivvermögens, nicht bloß
zur Störung feindlichen Seehandels, sondern auch zum
Angriff feindlicher Flotten und Häfen.
Vorerst konnte man freilich nur daran denken, den defensiven
Teil dieser Aufgabe durchzuführen, und innerhalb dieses
Rahmens hielt sich die Flottenpolitik des Reiches bis in die neunziger
Jahre. Die warmen Sympathien, die der konstituierende
Reichstag, wie der Reichstag des Norddeutschen Bundes, gewissermaßen
als Erbe der Frankfurter Nationalversammlung für die
Marine gehegt hatten, waren durch die glorreichen Kämpfe von
ı870/7ı mehr und mehr von der Armee in Anspruch genommen
worden. Regierung und Volk sahen begreiflicherweise,
und nicht mit Unrecht, in der Landmacht die Bürgschaft für die
Zukunft des jungen Reiches. Die Entwicklung der Bundesmarine
war durch den Krieg zurückgehalten worden; mehr noch durch
die Unzulänglichkeit der deutschen Eisenindustrie und nicht zuletzt
auch dadurch, daß man sich über die zweckmäßigen Konstruktionen
nicht schlüssig werden Konnte. Es ist jedenfalls bezeichnend,
daß innerhalb der drei Jahre nach dem Inkrafttreten des
Flottengründungsplanes, d. h. bis zum Beginn des Krieges —
während desselben natürlich erst recht — es nicht möglich gewesen
war, auf deutschen Werften mit dem Bau von Panzerschiffen
vorzugehen.
Am 6. März ı872 legte der Reichskanzler dem Reichstag
gemäß der an ihn bei der Beratung des Reichshaushalts für
das Jahr ı872 ergangenen Aufforderung eine Denkschrift über die
Ausführung des Flottenprogramms vom Jahre 1867 vor. In dieser
wurden die Gründe dargelegt, um derentwillen die deutsche Kriegsmarine
den an sie gestellten Forderungen mit den gegebenen
Mitteln nicht genügen konnte. Zum Zweck der Erreichung der
1867 gesteckten Ziele wurde ein Mehrbedarf von 106394094 Mk.
gefordert. Der Reichstag sprach infolgedessen den Wunsch nach
einer ausführlichen Begründung der notwendigen Abänderungen
des ursprünglichen Gründungsplanes, des Mehrbedarfes und der
Vorschläge zu dessen Beschaffung aus. Demgemäß legte in der
letzten Session der ersten Legislaturperiode der Chef der Admira-