Full text : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

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ı.  Schutz  und  Vertretung  des  Seehandels  Norddeutschlands
auf  allen  Meeren  und  Erweiterung  seiner  Rechte  und
seiner  Beziehungen;

2.  Verteidigung  der  vaterländischen  Küsten  und  Häfen  an
der  Ost-  und  Nordsee;

3.  Entwicklung  des  eigenen  Offensivvermögens,  nicht  bloß
zur  Störung  feindlichen  Seehandels,  sondern  auch  zum
Angriff  feindlicher  Flotten  und  Häfen.

Vorerst  konnte  man  freilich  nur  daran  denken,  den  defensiven
  Teil  dieser  Aufgabe  durchzuführen,  und  innerhalb  dieses
Rahmens  hielt  sich  die  Flottenpolitik  des  Reiches  bis  in  die  neunziger
  Jahre.  Die  warmen  Sympathien,  die  der  konstituierende
Reichstag,  wie  der  Reichstag  des  Norddeutschen  Bundes,  gewissermaßen
  als  Erbe  der  Frankfurter  Nationalversammlung  für  die
Marine  gehegt  hatten,  waren  durch  die  glorreichen  Kämpfe  von
ı870/7ı  mehr  und  mehr  von  der  Armee  in  Anspruch  genommen
  worden.  Regierung  und  Volk  sahen  begreiflicherweise,
und  nicht  mit  Unrecht,  in  der  Landmacht  die  Bürgschaft  für  die
Zukunft  des  jungen  Reiches.  Die  Entwicklung  der  Bundesmarine
war  durch  den  Krieg  zurückgehalten  worden;  mehr  noch  durch
die  Unzulänglichkeit  der  deutschen  Eisenindustrie  und  nicht  zuletzt
auch  dadurch,  daß  man  sich  über  die  zweckmäßigen  Konstruktionen
  nicht  schlüssig  werden  Konnte.  Es  ist  jedenfalls  bezeichnend,
  daß  innerhalb  der  drei  Jahre  nach  dem  Inkrafttreten  des
Flottengründungsplanes,  d.  h.  bis  zum  Beginn  des  Krieges  —
während  desselben  natürlich  erst  recht  —  es  nicht  möglich  gewesen
  war,  auf  deutschen  Werften  mit  dem  Bau  von  Panzerschiffen
  vorzugehen.

Am  6.  März  ı872  legte  der  Reichskanzler  dem  Reichstag
gemäß  der  an  ihn  bei  der  Beratung  des  Reichshaushalts  für
das  Jahr  ı872  ergangenen  Aufforderung  eine  Denkschrift  über  die
Ausführung  des  Flottenprogramms  vom  Jahre  1867  vor.  In  dieser
wurden  die  Gründe  dargelegt,  um  derentwillen  die  deutsche  Kriegsmarine
  den  an  sie  gestellten  Forderungen  mit  den  gegebenen
Mitteln  nicht  genügen  konnte.  Zum  Zweck  der  Erreichung  der
1867  gesteckten  Ziele  wurde  ein  Mehrbedarf  von  106394094  Mk.
gefordert.  Der  Reichstag  sprach  infolgedessen  den  Wunsch  nach
einer  ausführlichen  Begründung  der  notwendigen  Abänderungen
des  ursprünglichen  Gründungsplanes,  des  Mehrbedarfes  und  der
Vorschläge  zu  dessen  Beschaffung  aus.  Demgemäß  legte  in  der
letzten  Session  der  ersten  Legislaturperiode  der  Chef  der  Admira-