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eigenthümlich überlassen, námlich: Heldelberg mit der Rbeinpfalz,
und von den oberbaperischen Besitzungen im Nordgau das Vice-
domamt Lengfeld, die Memter Amberg, Neumarke, Nabburg und
andere, von nun an Oberpfalz genannt,'Für sich und seine Söhne
bebielt Ludwig ganz Oberbavern nebst einigen an der Donau, in
der spätern jungen Pfalz, gelegenen Orten. Außerdem wurde
im Vertrage inniger Berein der Familie, Wechsel in Führung der
Churwürde, Austrag aller Streitigkeiten, und Verbot, etwmas von
den Ländern zu veräußern, bedungen, So entstanden die zwei
Hauptlinien des wittelsbachischen Hauses, die pfälzische, und die
baperische, deren Stammväter die Brüder Rudolph I. und Lud-
wig IV. der Bapevr, sind. — (Steh die beiden Stammtafeln.)
—
Fünfter Zeitraum.
Von der Trennung der pfälzischen Länder von Bay-
ern, bis zur Abstellung der Landestheilungen in
Bapern, oder vom Vertrag von Pavia durch Lud-
wig den Bayer, bis zum Tode Albrecht's des Wei-
sen, 1329 bis 1508,
Erster Abschnit'o.
Bopyern, unker Ludwig dem Baper vereint, kömmt fehr
in Aufnghme, 1329 bis 1347,
d. 1.
Die Ober= und Rhein-Pfalz find also von Baypern getrennt,
und bleiben es bis zum Jahre 1777. — Dafüe sah Ludwig ganz
Bapern wieder unter sich vereint. In Niederbapern regierten, wie
wir oben hörten, die Söhne Stephans, Heinrich der Aeltere, und
Otto, und mit diesen der Sohn Otto's, Heinrich der Natternber=
ger, seit seiner Volljährigkeit, gemeinsam, Da sich Heinrich der
ältere über die jüngern Herzoge vieles anmaßte, klagten diese bei
Ludwig dem Bayer, und bewirkten mit Ludwigs Beihilfe eine