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0. 2.
Da das deutsche Reich nach den Vorgängen, die seit 1705
statt hatten, nicht mehr bestehen zu können schien, so schlossen die
süddeutschen Fürsten, Bavern an der Spitze, mit Frankreich zu
Paris (am 12. Juli 1800) den rheinischen Bund. Nach den Be-
stimmungen der Bundes-Akte mußte Bayern die Herrschaft Wie-
sensteig an Würtemberg abtreten, und empfing die Reichsstadt
Nürnberg mit ihrem Gebiete, die deutschen Ordens-Commenden
Nohr und Waldstetten, dann die Souveränetäk über die Graf-
und Herrschaften Schwarzenberg, Kastell, Speckseld und Wiesent-
beid, Hohenloh-Schillings-Fürst, Kirchberg, Sternstein, Edel-
stetten, Oettingen, Neresheim, über die Güter der Fugger, Win-
terrieden, Buxheim, Thanhausen und über alle an der Heerstraße
von Memmingen nach bindau liegenden Ortschaften. Bapern über-
nahm dagegen zum Schutze des Bundes bei jedem Kriege die
Stellung eines Contingents von 30,000 Mann, mit Reiterei und
U rtillerie. — Ueber die Gerechtsame der genannten mediatifirten
Fürsten, Grafen und Herrn gab der König 1807 eine Deklaration,
welche 1815 in der deutschen Bundesakte als Norm angenommen
wurde.
S. 5.
Schon im Jahre 1806 mußte Bayern, als Mitglied des
rheinischen Bundes, sein Contingent von 50,000 Mann in dem
Krieg Frankreichs gegen Preußen siellen. Die Stellung dieser
Truppen wurde dem Königreich Bavern leicht, weil schon vor
Anfang des vorigen Krieges für die Emporbringung der baperischen
Kriegsmacht viele Verbesserungen waren getroffen worden. Im Jahre
1805 wurde auch die allgemeine Dienstpflichtigkeit der bayerischen
Jünglinge zu den Waffen mit einigen Ausnahmen bestimmt. Ihre
Gewandtheit in Waffen mehrte sich von Tag zu Tage. BVald da-
rauf wurden alle Bürger zur Uniformirung und Bewaffnung er-
muntert, und der Staat erhielt eine Bürgermiliz, die oft schon
gute Dienste leistete.
d. 4.
Während in dem preußischen Kriege 1806 Bayerns Krieger
nach der eingegangenen Bundespflicht bei Breslau, Brieg, Kosel,