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gen Verbesserungen Veranlassungen gegeben. Bayern trat durch
diese Versammlung zum erstenmal aus dem Zustande der bisheri—
gen geheimen Verwaltung in den einer öffentlichen controlirten
über. Es entstand ein öffentliches Leben. Festes Vertrauen und
innige Liebe für den Geber der Verfassung, allgemeiner Credit des
Landes, Anhänglichkeit und Interesse für die Sache des Vaterlan-
des, das waren die schönen Früchte der ersten Ständeversammlung.
Sie verschmolz auch zuerst wahrhaft die ungleichartigen Bestand-
theile Bayerns zu einer Nation, zu einem Ganzen.
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Die immerwährenden Kriege und die stürmischen Ereignisse
hatten in kirchlicher Hinsicht auch in Bayern Manches zertrüm-
mert. Die katholischen Einwohner des Landes waren seit langem
ohne Oberhirten, und beinahe ohne Verband mit ihrem Ober-
haupte zu Rom. König Maximilian Joseph war aber der Erste
unter den deutschen Fürsten, der auch diese Wunde seines Volkes
zu heilen suchte. Er ließ mit dem päpstlichen Stuhle am 5. Juni
1817 (ratificirt am 24. Okt.) ein Concordat abschließen, welches
die kirchlichen Angelegenheiten Bayerns wieder ordnete. Das Con-
chrdat wurde in der Verfassungsurkunde und auch später als
Staatsgesetz anerkannt. Bald darauf (15. Sept. 1821) wurde
die Eintheilung Baperns in zwei Erzbisthümer Freysing-München
und Bamberg, und in die Bisthümer Augöburg, Regensburg,
Passau, Eichstädt, Würzburg und Speyper bekannt gemacht, und
die Bischöfe, Canoniker und Vibare ernannt.
S. 4.
Im Jahre 1822 am 15. Jän. wurden die Stände des Reichs
nach der Bestimmung der Verfassungsurbunde wieder einberufen,
und am 26. Jäner die Versammlung eröffnet. Mit Offenheit
legte ihnen die Regierung die Rechnungen über Einnahmen und
Ausgaben vor, und die Stände prüften sie zum erstenmale. Nebst-
dem war das Hppothekengesetz mit der Prioritäts-Ordnung das
Hauptresultat dieser Versammlung, welche am 2. Juni geschlossen
wurde.
5. 5.
Für Beförderung der Künste und Wissenschaften und Landes-