Full text : Die Militär-Vorlage im Deutschen Reichstage.

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es  der  oppositionellen  Majorität  gar  nicht  darum  zu  thun  war,  überhaupt
  ein  Gesetz  zu  Stande  zu  bringen.

Wir  geben  daher  den  Wortlaut  dieses  Undings  hier  unverkürzt
  wieder:

„Entwurf  eines  Gesetzes
betreffend

die  Friedenspräsenzstärke  des  deutschen  Heeres.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von
Preußen  2c.,  verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung
  des  Bundesraths  und  des  Reichstags,  was  folgt:

§.  2.

Vom  1.  April  1887  ab  werden  die  Infanterie  in  518  Bataillone,
die  Kavallerie  in  465  Eskadrons,  die  Feld-Artillerie  in  364  Batterien,
die  Fuß-Artillerie  in  31,  die  Pioniere  in  19  und  der  Train  in  18
Bataillone  formirt.  Außerdem  können  von  dem  gleichen  Tage  an  bis
zum  1.  April  1888  16  Bataillone  Infanterie  formirt  werden.

§.  3  der  Vorlage  unverändert.

§.  4  der  Vorlage  unverändert.

Urkundlich  rc.

Gegeben  2c."

Wie  man  sieht,  ist  von  der  Friedens-Präsenzstärke  des
Deutschen  Heeres,  die  —  der  Ueberschrift  zufolge  —  dieser  Gesetz-Entwurf
  doch  betreffen  soll,  in  demselben  kein  Wort  zu  finden.  Derselbe
  setzt  nichts  über  dieselbe  fest  und  handelt  blos  von  der  Formirung
der  einzelnen  Waffengattungen!!

Das  ist  das  Werk  der  ewig  nörgelnden,  negirenden  und  oppositionellen
  Reichstags  -Strategen  und  Reichstags-Taktiker  unter  Führung
der  Volksvertreter  Windthorst,  Richter  und  Konsorten!!

Wir  glauben,  daß  das  deutsche  Volk  keine  Ursache  hat,  auf  eine
solche  Vertretung  besonders  stolz  zu  sein.

 

Dies  aus  der  Kommission  hervorgegangene  Unding  für  die  Plenar-Berathung
  wieder  auszuflicken,  war  dem  Abgordneten  Dr.  Frhrn.  Schenk
von  Stauffenberg  vorbehalten  worden.  Allerdings  gingen  dem
Reichstage  außer  den  Stauffenberg'schen  Anträgen  noch  von  anderer
Seite  solche  zu,  doch  drehte  sich  die  Frage  hauptsächlich  doch  nur  um
die  ersteren.  Der  deutsch-freisinnige  Herr  von  Stauffenberg  war  so
vorsichtig  gewesen,  von  vornherein  gleich  zwei  Anträge  einzubringen.

Der  erste  Antrag  lautete:

„§  1  (der  in  den  Beschlüssen  der  Kommission  fehlte)  wie  folgt
zu  fassen:

Zur  Ausführung  der  Artikel  57,  59  und  60  der  Reichsverfassung
  wird  die  Friedens-Präsenzstärke  des  Heeres  an
Mannschaften  für  die  Zeit  vom  1.  April  1887  bis  31.  März