Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

140 Die Universitäten. 
in itziger Zeit so hochgesteigerte Bedürfniss an Lehr- und Bildungsmitteln 
nur unvollständig beigeschafft werden, und so noch manches Andere. Yon 
einer Zurückführung auf nur so wenige Hochschulen, wie in England, und 
selbst in Frankreich, kann freilich nicht die Rede sein; allein ganz gesund 
sind unsere Zustände in dieser Beziehung nicht, und es mag sich also im- 
merhin die, freilich häckelige, Frage aufwerfen, ob nicht etwas in der Sache 
zu tlıun sei’)? 
Ist die im Vorstehenden unternommene Vergleichung der deutschen 
mit den französischen und den englischen Hochsc:ulen nicht misslungen, so 
hat sich aus derselben ergeben, dass die deutschen Anstalten dieser Art 
ihre Aufgabe nicht nur viel weiter, sondern auch entschieden höher stecken, 
dass sie einen zu diesem Zwecke dienlichen umfassenden Organismus be- 
sitzen, endlich dass sie vielfache gute Ergebnisse liefern, und dass sie 
somit im Grossen und Ganzen entschieden den Vorzug vor den mit ihnen 
zusammengestellten Einrichtungen verdienen; aber auf der anderen Seite 
auch, dssg ihnen immerhin in mehreren uı:d bedeutenden Beziehungen hinter 
der einen oder der anderen Gattung gleichartige Lehranstalten zurück- 
stehen oder doch wenigstens ihre Zustände vor den verschieden gearteten 
der beiden genannten Länder schliesslich nichts voraushaben und somit eine 
Wahl zwischen ihnen wohl ihn Frage stehen kann. Mit Einem Worte, es 
hat sich gezeigt, dass sic im Wesentlichen gut, keineswegs aber unverbes- 
serlich sind. 
Diese Ergebnisse einer Vergleichung sind ohne Zweifel bedeutende. 
Fingerzeige für Vervollkommnungs-Bestrebunger. Ehe jedoch auf die hier- 
mit angedeuteten Punkte eingegangen werden kann, und namentlich zur 
Vermeidung des voreiligen Schlusses, dass mit Verbesserungen in diesen 
Richtungen alles Wünschenswerthe erreicht wäre, ist es jeden Falles noth- 
wendig, erst auch noch den theoretischen Grundgedanken einer Hochschule 
genau ins Auge zu fassen, und zu untersuchen, was aus diesem an sich für 
Forderungen sich ergeben. Decken sich die auf beiden Wegen gewonnenen 
Ergebnisse, so ist damit ihre Dringlichkeit verstärkt und zu gleicher Zeit ein 
Hinweis auf die -Ausführungsart gegeben. Es wird aber diese Entwicklung 
des Universitätsgedankens hier in doppelter Weise beschränkt sein können. 
kinmal genügt wohl zu dem vorliegenden Zwecke eine kurze _Skizzirung 
der unbestrittenen Grundsätze und ist nur etwa eine besondere Hervor- 
hebung der einer Verbesserung bedürftig scheinenden Punkte nothwendig. 
Sodann aber wäre es nicht nur überflüssig, sondern selbst verwirrend, wenn 
erst alle an sich denkbaren Idealo einer hohen Lehranstalt aufgestellt 
und gegen einander abgewogen würden. Es handelt sich hier von prak- 
1) Diese Frago Ist unten In einer besonderen Beilage zu der vorliegenden Abhandlung 
ausführlich erörtert.
	        
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