Die Universitäten. 141
tischen Verbesserungen; diese aber müssen sich, wenn irgend Aussicht auf
Verwirklichung sein soll, an das Bestehende anschliessen. Es ist daher
ausreichend, wenn nur der in Deutschland allgemein angenommene und
eingebürgerte Grundgedanke einer Universität ins Auge gefasst und die-
ser als die Unterlage der zu machenden Vorschläge angenommen wird.
Nach deutscher Auffassung und eingcreiht in das landesübliche Unter-
richtssystem ist nun aber eine Universität oder Hochschule eine öffentliche
Anstalt, welche die Aufgabe hat, alle diejenigen Wissenschaften, welche dem
jeweiligen Gesittigungszustande des Volkes entsprechen und die intellec-
tuelle Seite desselben bilden, in ihrer vollsten Ausdehnung und auf ihrer
höchsten bis itzt erlangten Entwicklungsstufe zu lehren. Sie ist die Spitze
der Unterrichtsanstaften und schliesst diese organisch ab.
Die aus diesem Begriffe und dieser Aufgabe sich entwickelnden For-
derungen an eine vollkommene Leistung sind nun aber im Wesentlichen
folgende:
Vor Allem ist klar, das$ kein Mittel gespart werden darf, welches die
Ertheilung des best-möglichen Unterrichtes sicher stellt. Hierzu gehört
aber einer Seitg ein richtiges System der Ausfindigmachung und Ernennung
des in jedem einzelnen Falle vorzüglichsten Mannes, sowie die Bewilligung
solcher Vortheile, dass ihr Genuss anlocken kann; anderer Seits aber die
Ausstattung der Anstalt mit allen nicht bloss zum Unterrichte, sondern auch
zur eigenen Weiterbildung der Lehrer erforderlichen materiellen Hulfs-
mitteln.
Zweitens ist einleuchtend, dass der Kreis der zu lehrenden Kenntnisse
kein ein für allemal abgeschlossener sein kann. Durch weitere Entwicklungen
der Gedanken, durch neue Erfahrungen und Thatsachen, hervorgerufen
durch früher unbekannte Bedürfnisse des Lebens, entstelien von Zeit zu
Zeit neue Wissenschaften, werden ganze Seiten der menschlichen Zustände
theoretisch. durchgebildet, welche bisher ganz vernachlässigt waren oder
nur empirisch behandelt wurden, werden bis itzt einheitlich gewesene und
betriebene Wissenschaften zu nmfangreich, als dass sie von Einem Men-
schen länger vollständig bewältigt werden könnten, und spalten sich daher
in mebrere Zweige. Solchen Erweiterungen des Wissens und der Lehre
muss dann die Universität folgen, sobald die Berechtigung der Neugestal-
tung fest nachgewiesen ist und ein Bedürfniss des Unterrichtes in einer
solchen Ausdehnung vorliegt.
Sodann ist unbestreitbar, dass sowohl die allgemeinen, d. h. keinem
einzelnen bestimmten praktischen Lebensberufe zu Grunde liegenden son-
dern zur Bildung eines jeden geistig höher Stehenden mehr oder weniger
nöthigen Wissenschaften, als auch die zur tüchtigen Besorgung bestimmter
höherer Berufe erforderlichen Kenntnisse gelehrt werden müssen. Es kann