166 Die Universitäten.
Bedeutung. — Glücklicherweise sind die auf den deutschen Universitäten
in dieser Beziehung ganz allgemein bestehenden Kinrichtungen und Gec-
wohnheiten im Wesentlichen zweckmässig, und kanı es sich nur von Ver-
besserungen in einigen Nebenpunkten handeln.
ls wird somit als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die beiden
(‚rundlagen der Stellenbesetzung beibebalten werden, nämlich einer Seits
die Abtheilung der Lehrer in ordentliche Professoren, ausserordentliche
Professoren und Privatdocenten, anderer Seits die Aufsuchung des taug-
lichsten Mannes zur Wiederbesetzung einer erledigten Stelle ohne Uhnter-
schied der auf einer fremden oder auf der eigenen Universität sich darbie-
tenden CGandidaten. Als zweckmiässigere Bestimmungen oder wenigstens einer
besonderen Besprechung bedürftig erscheinen nur: das zur Erprobung der
Tanglichkeit anzuwendende System; die Bestinmung der über eine Ernen-
nung entscheidenden Personen; die Entfernung Untauglicher.
Die Sicherstellung allseitiger Tauglichkeit der akademischen Lehrer
erfordert, dass man sich nach objectiven und nach subjectiven Garan-
tieen umsehe. — In ersterer Bezichuug muss man von dem Satzce aus-
gehen, dass erst eine wirkliche im I,ehrfache abgelegte Probe über die
Brauchbarkeit eines Professors vollkionnnen entscheidet, indem Kenntnisse
und selbst Talente noch keineswegs eine sichere Gewährleistung für Lehr-
gabe, Rednerfähigkeit, Geschmack und Ausdauer geben können, ohne welche
Eigenschaften aber doch vun einem guten Leliwer nicht die Rede ist.
Es muss somit als oberste Regel feststellen: dass so selten als möglich die
Uebertragung einer ordentlichen oder ausserordentlichen Y’rofessur ohne
feststohende Erfahrung erfolgen darf. In keinem Falle genügt hierzu die
französische Einrichtung eines Concurses. Abgesehen davon, dass eine
sulche Wettbewerbung unseren Nationalsitten zuwider ist, und dass eine
sie erzwingende Vorschrift ganz gewiss die tüchtigsten Männer von der
Bewerbung um Lehrstellen verscheuchen würde, kann sie keineswegs eine
binreichend umfassende Kenntniss von der Brauchbarkeit zum Lehrer ge-
währen. In solcher kurzen Prüfung mögen Lehrgabe, Fleiss, Methode nicht
erkundet werden, vielmehr ist der Natur der Sache nach, die Probe nur
zu leisten durch die erfolgreiche Bekleidung einer Lehrstelle An einer
andern Universität oder durch die Leistungen als Trivatdocent auf der
einheimischen Hochschule. Welches von beiden Mitteln im einzelnen Falle
zu beuützen sei, muss von den jedesmaligen Umständen abhängen. Bei
Anwendung des ersteren kann ein Mann von vollendeter Ausbildung und
von grossem Rufe gewonnen werden, und ist eine auf solche Weise gc-
machte Erwerbung nicht selten die einzige unter gegebenen Umständen
mögliche und vielleicht unschätzbar. Doch ist nicht zu überschen, dass die
Besetzung der Lehrstellen durch Vocationen theuer zu stehen kömmt; dass