Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die Universitäten. 167 
man nicht inmer ganz umfassende und aufrichtige Nachrichten aus der 
Ferne erhält; endlich dass erfahrungsgemäss manchfacher Missbrauch mit 
solchen Berufungen getrieben wird. Bei der Erprobung als Vrivatdocent 
an der eigenen Universität fallen diese Missstände weg, und es ist die Ein- 
richtung auch in so ferne von nützlicher Wirkung, als einer Seits solchen 
jungen Männern, welche sich wirklich als tüchtig zeigen, nach nicht allzu 
langem Verzuge durch Ernennung zum ausserordentlichen Professor eine 
bestimmte Versicherung und vorläufige Unterstützung gegeben werden kann, 
damit sie nicht überdrüssig werden und sich entfernen; anderer Seits aber 
den entschieden als untauglich Erwiesenen durch eine Ucbergehung bei Zeiten 
ein nicht zu verkennender Wink zur Aufgebung der falsch eingeschlagenen 
Laufbahn ertbeilt wird. Letzteres ist aber in so ferne von Werth, als 
sich sonst ein Haufe unbrauchbarer und dennoch unzufriedener und intri- 
guirender Menschen ansammeln kaun, überdiess auch noch die Gefahr be- 
steht, dass ein unzeitiges Mitleiden am Ende doch eine Lehrstelle an einen 
gar zu lange Harrenden hinwirft. Die Nützlichkeit einer Verbindung beider 
Arten von Erprobung ist somit offenbar. — Hierbei sei denn die Beinerkung 
gemacht, dass sich vielleicht das Institut der Privatdocenten noch weiter 
organisiren und diesen Anfängern eine bestimmtere Richtung und’ recht- 
zeitige Belehrung dadurch geben liesse, dass sie über Methode und Inhalt 
ihrer Vorträge sich gegen anerkannt erfahrene und berühmte Lehrer aus- 
zuweisen, sowie in deren Gegenwart zu reden und über die Fehler und 
Mängel vertrauliche Anweisung zu erhalten hätten. Auf grossen Univer- 
sitäten würde sich sogar möglicherweise auf diese Weise eine Pflanzschule 
bilden, welche nicht nur für die eigenen Lehranstalten des Staates Candi- 
daten lieferte, sondern aus welcher sich auch fremde Universitäten ihre 
Bedürfnisse decken könnten. Der Vorschlag ist allerdings nicht in Ueber- 
einstimmung mit den itzt bestehenden Sitten und wird derselbe wohl zu- 
nächst kaum eine günstige Aufnahme finden; allein damit ist doch nicht 
gesagt, dass er nicht, erustlich angefasst, auszuführen wäre, und dass nicht 
sogar, wenn die sich der Einrichtung Unterwerfenden handgreifliche Vor- 
theile zu zieben anfängen, er schliesslich in Gunst käıne. 
Natürlich erreichen aber alle Mittel, den wahren Werth der Candidaten 
zu Professuren festzustellen, ihren Zweck, nämlich die wirkliche Wahl nur 
des Tüchtigsten, noch nicht, wenn nicht auch daftr gesorgt ist, dass die 
Urtheilenden und Ernennenden subjectiv die Garantie der erforderlichen 
Einsicht und des gnten Willens darbieten. Es scheinen sich nun aber hierzu 
drei verschiedene Einrichtungen möglicherweise darzubieten, nämlich: Be- 
zeichnung durch die Studirenden; Wahl durch die Korporation der aka- 
demischen Lehrer; Ernennung durch der Universität vorgesetzte höhere 
Beamten. — Die erstgenannte Einrichtung, welche bekanntlich bei dein
	        
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