Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

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viermonatlicher  Einsperrung  in  dem  schwerenden  Umständen  verübten  Geld-Zwangs-Arbeitshause
  zu  Ulm  verur-  Diebstahls,  und  fünf  weiterer  Diebtheilt.
  stähle,  so  wie  wegen  eines  Scortations=Endlich
  wurde  den  26.  Februar:  Vergehens,  neben  dem  Schadens=  und
do.  auf  den  Grund  der  vor  dem  O.  A.  Ge-  Kosten-Ersatz  mit  Rücksicht  auf  die  r#
richte  Saulgan  gesührten  Untersuchung  en  Diebstahls  bereits  erstandene  Ewase
Michael  Moriz,  von  Weißenau,  O.A.  zu  viermonatlicher  Festungs-A#
Mapensburg,  wegen  eines  unter  er-  beitsstrafe  verurtheilr.

Erkenntnisse  in  Revisions-Fällen.

11.  In  der  von  Amts  wegen  zur  Revisson  und  einhalb  jährige  Zuchchausstrafe
worgelegten,  vor  dem  O.  A.Gerichte  zu  Gotteszell  mit  derbem  Willkomm,
Wangen  verhandelten  Untersuchungssa-  und  nachherige  Einsperrung  in  ein
che  gegen  Alois  Föhrnbach,  von  Wau-  Zwangs-Arbeitshauo  bis  zu  erprobter
gen,  erkannte  unterm  :.  Februar  d.  J.  Besserung,  wenigstens  aber  auf  die
der  Criminal  =  Senat  des  K.  Ober-  Dauer  von  einem  Jahr.
Tribunals  gegen  den  Angeschuldigten  1:.  In  der  von  Amts  wegen  zur  Revisson
wegen  Raubs,  einiger  in  Genossenschaft  vorgelegten,  vor  dem  O.  A.  Gerichte  Ehinund
  gewerbsmässig  verübter,  theils  qua-  gen  verhandelten  Untersuchungssache
lifscirter,  theils  erschwerter  Diebstähle,  gegen  Bernhard  Heilig,  von  Rechbergund
  ciniger  weiteren  Bergehen,  unter  hausen,  O.  A.  Göppingen,  und  Mat
Einrechnung  einer  unterm  ::.  Februar  #thäus  Voltenauer,  von  Zizenhausen,
1319  gegen  den  Angeschuldigten  wegen  im  Großherzogthum  Baden,  erbanme
Vagirens  und  anderer  Vergehen  aus-  der  Criminal-Senat  des  K.  Ober-Tribugesprochenen,
  wegen  seines  damaligen  nals  unterm  2.  Februar:

Auötritts  noch  nicht  vollstreckten,  vier-  a)  gegen  Bernhard  Heilig  wegen  Mikmonatlichen
  Festungsstrafe,  neben  urheberschaft  an  einem  Raube,  neben
dem  Ersaßt  des  Schadens  und  unter  dem  Ersaß  des  Schadens,  seiner  Ver-Verfällung
  in  seine  Verhafts=  die  Hälfte  hafto=  und  eines  Theils  der  Untersuvder
  Vertheidigungs=  und  ein  Drittheil  chungs  =  Kosten  eine  sechsjährige

der  Untersuchungb  -Kosten  eine  acht  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell,  und