Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

des  weiblichen  Geschlechts.  271

gegeben  werden  wird,  allerdings  die  öffentliche  Fürsorge  bisher  in  der
Regel  nicht  genügend  war,  so  rührt  diess  doch  nicht  sowohl  aus  einer
groben  Verletzung  eines  Grundsatzes,  als  vielmelir  aus  einer  unrichtigen
Berechnung  der  Verhältnisse.  Bei  der  Zuhl  und  Einrichtung  der  Unterrichtsanstalten
  für  die  männliche  Jugend  müssen  auch  für  die  höchsten  und
nur  selten  nothwendigen  Kenntnisse  und  Fertigkeiten  genügende  Vorkehrungen
  getroffen  werden;  dagegen  kann  es  vielfach  den  Aeltern  olıne
Unbilligkeit  angemuthiet  werden,  für  die  Erziehung  ihrer  Töchter  innerhalb
der  Familie  und  sumit  auf  eigene  Kosten  selbst  zu  sorgen,  wenn  sio  in
dem  Falle  sind,  die  möglichst  verfeinerte  Ausbildung  für  sie  zu  bedürfen
und  zu  wünschen,  oder  doch  wenigstens  neben  der  Benützung  einer  Öffentlichen
  Anstalt  selbst  für  Unterricht  in  solchen  Dingen  zu  sorgen,  welche
nur  der  Zierde  und  Annelmlichkeit  des  Lebens  dienen,  ohne  aber  die
wesentliche  Bestimmung  des  Weibes  auszumachen.  Wenn  freilich  die  oben
angedeuteten  Forderungen  zu  neuen  Beschäftigungen  und  Lebensstellungen
der  Weiber  anerkannt  werden  werden,  so  ergiebt  sich  daraus  auch  die
Nothwendigkeit  einer  entsprechenden  Ausdehnung  des  bisherigen  Unterrichtes
  in  den  Öffentlichen  Schulen,  da  das  alsdann  zu  Fordernde  durch
Privatunterricht  nicht  wohl  beschafft  werden  kann.

Drittens  ist,  gestützt  auf  die  allgemeine  Lebensaufgabe  des  Weibes,
von  vorneherein  und  gültig  für  alle  Arten  von  Unterrichtsanstalten  für  die
weibliche  Jugend  die  Forderung  zu  stellen,  dass  bei  der  Erzielung  der
Mädchen  ganz  besonders  auf  die  Entwicklung  des  Verstandes  und  des
Urtheils  gesehen  werde.  Allerdings  ist  in  der  geistigen  Natur  des  Weibes
das  Gefühl  vorherrschend  und  vorzugsweise  bestimmend;  auch  ist  zuzugeben,
dass  dasselbe  in  Beurtheilung  von  Menschen  einen  schnelleren  fast  instinktmässigen
  Blick  hat:  allein  eben  desswegen  ist  die  von  der  Natur  schwächer
angelegte  Seite,  nämlich  das  richtige  Denken  und  das  logische  Schliessen,
um  so  entschiedener  künstlich  auszubilden.  Jede  Gymnastik,  auch  die
geistige,  ist  ja  nur  dann  richtig  angeordnet,  wenn  sie  sich  beinühet,  die
ursprünglich  schwächeren  Kräfte  zu  stärken  und  vollkommen  brauchbar  zu
machen.  Die  Nothwendigkeit  dieser  Nachhülfe  ist  aber  nicht  etwa  nur
dadurch  begründet,  dass  die  ideelle  Aufgabe  der  menschlichen  Bildung  eine
harmonische  Entwickelung  aller  Eigenschaften  verlangt,  sondern  durch  sehr
praktische  Bedürfnisse  des  täglichen  Lebens.  Zunächst  erfordert  die  richtige
  und  gedeihliche  Besorgung  der  der  Frau,  in  jeder  Lebensstellung,  zufallenden
  Beschäftigung  und  Aufsicht,  dass  sie  richtig  denkt  und  schliesst.
Das  äussere  Wohl  der  Familie  und  damit  unberechenbar  weiteres  Glück
oder  Unglück  hängt  zum  grossen  Theile,  wo  nicht  ganz,  hiervon  ab.  Mit
dem  Gefühle  allein  ist  es  bier  nicht  gethan;  es  muss  unter  die  Zucht  des
Verstandes  genommen  werden,  wenn  es  nicht  irregeben,  zu  viel  oder  zu