Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

330  Ueber  eine  gesammtdeutsche  Akademie

die  besonders  reine  Handhabung  der  eigenen  Sprache  aber  ist  keine  Wissenschaft.
  Solche  Verdienste  verdienen  ihre  Belohnung,  aber  nicht  durch
Aufnahme  in  eine  gelehrte  Gesellschaft.  —  Eine  Frage  von  untergeordneter
Bedeutung  ist  es,  ob  diese  einzelnen  Wissenskreise  als  besondere  Akademieen
  organisirt  werden  sollen,  welche  zusammen  dann  ein  National-Institut
bilden;  oder  ob  sie  besser  Abtheilungen  Einer  Akademie  sind.  Praktisch
kommt  es  auf  dasselbe  heraus.

In  Betreff  der  Arten  der  Mitglieder  liegen  nennenswerthe  Zweifel
nicht  vor.  Es  versteht  sich,  dass  die  einheimischen  ordentlichen  Mitglieder
den  wesentlichsten  Bestandtheil  bilden,  dass  nur  auf  sie  hinsichtlich  der
Erfüllung  der  Aufgaben  der  Akademie  gerechnet  wird,  und  dass  auch  nur
sic  alle  Rechte  ausüben.  Neben  ilınen  mögen  denn  etwa  einheimische
Ehrenmitglieder  bestehen,  deren  äussere  Stellung  der  Korporation  zur
Zierde  gereicht,  welche  aber  keine  weiteren  Rechte  oder  Pflichten  haben;
ferner  einige  auswärtige  ordentliche  Mitglieder,  denen  bei  einer  zufälligen
Anwesenbeit  Sitz  und  Stimme  eingeräumt  sein  kann;  endlich  eine  grössere
Anzahl  von  Korrespondenten,  auswärtige  Gelehrte,  welchen  die  Ehre  dieses
Titels  ertheilt  wird.  Von  einem  Nutzen  für  die  cigentlichen  Zwecke  der
Akadenie  sind  alle  diese  Anhängsel  natürlich  nicht;  sie  dienen  eigentlich
  nur  zur  Ermöglichung  von  Höflichkeitsbezeugungen  der  Gelehrten
unter  sich.

Schwieriger  sind  richtige  Bestimmungen  in  Betreff  der  Zahl  der  ordentlichen
  einheimischen  Mitglieder  zu  treffen.  Einer  Seits  ist  die  Zahl  der
zu  vertretenden  Fächer  gross  und  ist  es  überdiess  wünschenswerthb,  dass
mebr  als  Ein  Mitglied  derselben  Wissenschaft  angehöre,  damit  nicht  eine
vielleicht  beschränkte  und  parteiische  Herrschaft  eines  einzigen  Bepräsentanten
  bestehe.  Anch  trägt  unläugbar  eine  grössere  Anzahl  zum  äusseren
Anschen  der  Akademie  im  Publikum  und  selbst  bei  der  Regierung  bei.
Auderer  Seits  sind  nicht  immer  und  nicht  unter  allen  örtlichen  Verbältnissen
  wirklich  ausgezeichnete  Männer  aller  Fächer  vorhanden,  und  ist  auf
die  Kosten  Rücksicht  zu  nehmen.  Zur  Aufstellung  einer  benannten  Zahl
sind  keine  apriorischeu  Gründe  vorbanden;  nur  wird  man  wohl  bebaupten
können,  dass  wenn  die  intellectuellen  oder  die  sachlichen  Mittel  zur  Bestellung
  von  wenigstens  20—30  ordentlichen  Mitgliedern  in  jeder  Hauptabtheilung
  der  Akademie  nicht  vorlanden  sind,  das  Ganze  besser  unterbleibt
  oder  doch  nur  eine  auf  cinen  bestimmten,  genügend  zu  besetzenden
Wisseuschaftskreis  beschränkte  Anstalt  errichtet  wird’).  Dass  ein  Mangel

 

1)  Das  französische  Insitut,  unbestritten  die  orste  Anstalt  ihrer  Art,  zählt  In  der  Academic
  des  Sciences  68  ordentliche  Mitglieder;  In  jeder  der  vier  andern  Akademieen,  also:  frangalse,
  des  Inrcriptiones  et  Boilles  lettres,  des  Sciences  morales  et  politiques,  endlich  des  Beaux
Arts  Je  40,  sodann  in  Jeder  dieser  letzteren  6—10  acad&micions  libres  (einheimische  Ebrenmit-