Metadata : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

88  A.  Bulmerincq.  (670

bestehenden  Zuständen,  die  nicht  immer  dieselben  bleiben,  sondern
sich  ändern,  zu  richten  hat,  und  daß  der  politische  Stillstand  so  viel  als
Stagnation  oder  gar  auch  Rückschritt  bezeichnet,  und  daß  endlich  ein  Rückschritt
  die  nothwendige  Folge  eines  zu  weiten  Vorschritts  ist,  indem  auf
die  zu  weit  gehende  Aktion  stets  eine  zurückdrängende  Reaktion  folgen
muß.  Ein  nicht  aufgehaltenes  oder  nicht  rechtzeitig  zurückgelenktes  Vorwärts
treiben  unvermeidlich  in  das  politische  Chaos,  in  welchem  es  keinen  festen
Punkt  mehr  gibt.

Es  kann  aber  fermer  bezweifelt  werden  und  ist  bezweifelt  worden,  daß
der  leitende  Staatsmann  zur  angedeuteten  sogenannten  politischen  Inkonsequenz
  mit  eigener  Initiative  bereit  sein  oder  bei  anderer  Initiative  sich  bereit
finden  lassen  würde.  Es  ist  indeß  eine  größere  Leistung  des  Staatsmannes,
einen  Irrthum  einzugestehen,  und  eine  folche  liegt  bereits  in  den  Aeußerungen
des  leitenden  Staatsmannes  über  wirthschaftliche  Fragen  vor,  als  aus
bloßer  vermeintlicher  politischer  Konsequenz  den  Karren  noch  tiefer  sich  verfahren
  zu  lassen  und  dem  Staate  dadurch  noch  weitere  üble  Folgen  zu
bereiten.  Ein  großer  Staatsmann  kann  kein  konsequenter  Doktrinär  sein
wollen,  er  muß  stets  die  Frage  nach  dem  praktisch  bewährten  Werthe  einer
angewandten  Doktrin  sich  vorhalten.  Beantwortet  sich  ihm  diese  Frage
aber  dahin:  daß  die  Doktrin  praktisch  sich  nicht  bewährt,  so  ist  es  des
Staatsmannes  Pflicht,  sie  aufzugeben  und  eine  entsprechende  Reform  anzubahnen,
  wenn  auch  diese,  indeß  nur  anscheinend,  rückwärts  weist,
denn  in  Wirklichkeit  soll  sie  den  Staat  wieder  auf  den  rechten  Weg,
und  daher  vorwärts  bringen.

Von  welchem  Faktor  soll  aber  die  Initiative  ausgehen?  Von  der
Reichsregierung  oder  aus  der  Mitte  der  Reichstagsglieder?  Beide  Faktoren
haben  verfassungsgemäß  die  Initiative,  beide  können  sich  daher  ihrer  bedienen.
  Die  Initiative  der  Regierung  abzuwarten,  würde  mehr  dem  abgethanen
  und  verfehmten  Bevormundungsstaat  entsprechen.  Das  vermeintliche
  odium  aber  einer  rückwärts  weisenden  Vorlage,  welches  den  einen  oder
anderen  Faktor  von  der  Initiative  abhalten  könnte,  besteht  dann  nicht,
wenn  man  in  der  Reform  eine  nothwendige,  rettende  That  erblickt  und
diese  daher  sich  als  eine  eminent  patriotische  qualificirt.  Die  mögliche,  ja
wahrscheinliche,  oder  gar  gewisse  Auflehnung  gegen  einen  Reformvorschlag
kann,  um  diesen  nicht  vorzubringen,  kein  genügender  Grund  sein,  denn
solcher  Eventualität  ist  stets  die  Reform  ausgesetzt  gewesen,  besonders  wenn
sie  nicht  augenscheinlich  nach  Vorwärts  wies.

Seit  bald  einem  Decennium  kommen  und  gehen  die  Reichstage,  in
gleicher  Zeit  hat  die  Erfahrung  bei  den  Wahlen  ihr  praktisches  Urtheil
über  die  Bewährung  oder  Nichtbewährung  des  allgemeinen  Stimmrechts
abgegeben,  die  Beschränkung  desselben  wird  nicht  blos  von  Mitgliedern  des
Reichstages  selbst,  sondern  auch  in  weiteren  Kreisen  gewünscht,  auch  in  der
Presse  haben  sich  Stimmen  für  dieselbe  vernehmen  lassen,  dennoch  ergreift
weder  die  Reichsregierung,  noch  der  Reichstag  in  seinen  Mitgliedern  die
Initiative  zur  Reform,  soll  noch  etwa  weiter  experimentirt  oder  soll  noch
weiteres  statistisches  Material  angesammelt  werden?  Die  nachtheiligen
Folgen  wirken  weiter,  die  Gefahren  für  den  Staat  wachsen.  Die  Aufmerksamkeit
  ist  ganz  der  ultramontanen  und  der  Sorcialistenbewegung