Die Arbeiterfrage. 595
fung der Persönlichkeiten aber ist hier der Regierung eben so wenig möglich,
als sie cs bei Cooperativ-Gesellschaften zu einem Kewerbebetriebe war.
Hieraus folgt denn aber, dass nicht uur der Staat nicht grundsätzlich und
als allgemeine Maassregel auf dic Bildung von Tagelöhner -Gesellschaften
zu gemeinschaftlichem Betriebe einer Landwirthschaft hinwirken kann;
sondern dass er auch nur in seltenen Fällen einen ohne sein Zuthun entstandenen
Verein durch Gewährung”’des ihm fehlenden Kapitales zu unterstützen
vermag. Nur in den seltenen Fällen also, in welchen zuverlässige
Kunde von einer durchaus verlässlichen Gesinnung und genügenden Befähigung
vorliegt, darf zu einer positiven Unterstützung geschritten werden.
Dann aber wird es auch um so lieber und in ausreichendem Maasse geschehen
müssen. Fine grosse Erleichterung wird cs dann sein, wenn der
Staat in der Lage ist, einer solchen Gesellschaft ein Domänengrundstück in
vortheilbaften Pacht zu überlassen.
Es soll nicht in Abrede gezogen werden, dass die im Vorstehenden
zur Sprache gebrachten Mittel zur Besserstellung der Taglölner nur ein
Stückwerk sind, und dass eine wesentliche Umgestaltung des Verhältnisses
nur durch die Auflösung der Gebundenheit des Grundeigentbums erreicht
werden kann. Doch ist auch das Gebotene immerhin eine bedeutende
Verbesserung des bisherigen Zustandes und es ist eine wichtige Aufgabe
derjenigen Staaten, in welchen die in Frage stehenden Verlältuisse noch
bestehen, alles Ernstes und schleunig mit den nöthigen Maassregeln vorzugehen.
Keine Illusionen darf man sich aber darüber machen, dass man mit
bedeutenden Schwierigkeiten zu kämpfen haben wird. Mit Gewissheit nämlich
ist einem grossen Widerstande von Seiten der Grossgrundbesitzer entgegenzuselien,
und der Staat wird um so melır Festigkeit und Anwendung
aller gesetzlichen Mittel bedürfen, als gerade in solchen Ländern die Gutsbesitzer
einen grossen Einfluss in den Ständeversammlungen zu haben
pflegen.
y. Die Handwerksgehülfen.
Unter den verschiedenen Gattungen von Lohbnarbeitern hatten schon
bisher die Handwerksgehtilfen die bei weiten besten Verbältnisse. Es
sind in der Regel junge unverheirathete I,eute, welche in nicht ferner Zeit
einer selbstständigen Stellung eutgegensehen können, die sich indessen in
ibrem Gewerbe ausbilden und die Lust und das Bedürfniss der Jugend, sich
in der Welt umzusehen, befriedigen können. Da, wo noch die alte Sitte
bestelit, sind sie während ihren Arbeitszeiten in eine Familie ihres Standes
aufgenommen und hier mit dem Nothwendigen versehen; ihr Lohn ist dann in
der Regel wohl nicht gross, aber doch hinreichend zu bescheidenem Lebensgenusse
oder zu Ersparung einer kleinen Summe für eine weitere Wanderung.
Minder günstig sind die Zustände freilich da, wo die Gewerbc-98
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