Volltext : Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

 

Versprechen  —  328  —  Versprechen
8  erwerbenden  Gegenstandes  s.  Schen-  §  daß  eine  von  mehreren  wahlweise  verkung
  —  Schenkung.  sprochene  Leistung  unmöglich  ist  s.

524  V.  der  Leistung  einer  nur  der  Gattung  Vertrag  —  Vertrag.
nach  bestimmten  Sache  s.  Schenkung  308
—  Schenkung.  Wird  eine  unmögliche  Leistung  unter

Schuldverschreibung.  einer  aufschiebenden  Bedingung  oder

793  Hat  jemand  eine  Urkunde  ausgestellt,  unter  Bestimmung  eines  Anfangsin
  der  er  dem  Inhaber  der  Urkunde  termins  versprochen,  so  ist  der  Vertrag
eine  Leistung  verspricht  (Schuldver-  gültig,  wenn  die  Unmöglichkeit  vor
schreibung  auf  den  Inhaber),  so  kann  dem  Eintritte  der  Bedingung  oder
der  Inhaber  von  ihm  die  Leistung  des  Termins  gehoben  wird.  309.
nach  Maßgabe  des  V.  verlangen,es  316  Ist  der  Umfang  der  für  eine  Leistung
sei  denn,  daß  er  zur  Verfügung  über  versprochenen  Gegenleistung  nicht  bedie
  Urkunde  nicht  berechtigt  ist.  stimmt,  so  steht  die  Bestimmung  im
807.  Zweifel  demjenigen  Teile  zu,  welcher

795  Im  Inland  ausgestellte  Schuldver-  die  Gegenleistung  zu  fordern  hat.
schreibungen  auf  den  Inhaber,  in  328—335  V.  der  Leistung  an  einen  Dritten
denen  die  Zahlung  einer  bestimmten  s.  Vertrag  —  Vertrag.

Geldsumme  versprochen  wird,  dürfen  339—345  V.  der  Zahlung  einer  Vertragsnur
  mit  staatlicher  Genehmigung  in  strafe  für  Nichterfüllung  oder  nicht
den  Verkehr  gebracht  werden  gehörige  Erfüllung  der  Verbindlichkeit

808  Wird  eine  Urkunde,  in  welcher  der  s.  Vertrag  —  Vertrag.

Gläubiger  benannt  ist,  mit  der  Be-  344  Erklärt  das  G.  das  V.  einer  Leistung
stimmung  ausgegeben,  daß  die  in  der  für  unwirksam,  so  ist  auch  die  für
Urkunde  versprochene  Leistung  an  den  Fall  der  Nichterfüllung  des  V.
jeden  Inhaber  bewirkt  werden  kann,  getroffene  Vereinbarung  einer  Strafe
so  wird  der  Schuldner  durch  die  unwirksam,  selbst  wenn  die  Parteien
Leistung  an  den  Inhaber  der  Ur-  die  Unwirksamkeit  des  V.  gekannt
kunde  befreit.  haben.
Schuldversprechen.  Vormundschaft.

780  Zur  Gültigkeit  eines  Vertrags,  durch  1902  Der  Vormund  eines  Volljährigen  kann
den  eine  Leistung  in  der  Weise  ver-  eine  Ausstattung  aus  dem  Vermögen
sprochen  wird,  daß  das  V.  die  Ver-  des  Mündels  nur  mit  der  Genehmipflichtung
  selbständig  begründen  soll  gung  des  Vormundschaftsgerichts  ver-(Schuldv.),
  ist,  soweit  nicht  eine  andere  sprechen  oder  gewähren.  1897.
Form  vorgeschrieben  ist,  schriftliche  Werkvertrag.

Erteilung  des  V.  erforderlich.  631  Durch  den  Werkoertrag  wird  der
Testament.  Unternehmer  zur  Herstellung  des  ver-2156
  s.  Vertrag  316.  sprochenen  Werkes,  der  Besteller  zur
2171  s.  Vertrag  308.  Entrichtung  der  vereinbarten  Ver-Verlöbnis.
  gütung  verpflichtet.
1297  Das  V.  einer  Strafe  für  den  Fall,  Willenserklärung.
daß  die  Eingehung  der  Ehe  unter--138  Nichtig  ist  ein  Rechtsgeschäft,  durch
bleibt,  ist  nichtig.  das  jemand  unter  Ausbeutung  der
Vertrag.  Notlage,  des  Leichtsinns  oder  der  Un-307
  Schadensersatzpflicht  für  den  Fall,  erfahrenheit  eines  anderen  sich  oder