Versprechen — 328 — Versprechen
8 erwerbenden Gegenstandes s. Schen- § daß eine von mehreren wahlweise verkung
— Schenkung. sprochene Leistung unmöglich ist s.
524 V. der Leistung einer nur der Gattung Vertrag — Vertrag.
nach bestimmten Sache s. Schenkung 308
— Schenkung. Wird eine unmögliche Leistung unter
Schuldverschreibung. einer aufschiebenden Bedingung oder
793 Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, unter Bestimmung eines Anfangsin
der er dem Inhaber der Urkunde termins versprochen, so ist der Vertrag
eine Leistung verspricht (Schuldver- gültig, wenn die Unmöglichkeit vor
schreibung auf den Inhaber), so kann dem Eintritte der Bedingung oder
der Inhaber von ihm die Leistung des Termins gehoben wird. 309.
nach Maßgabe des V. verlangen,es 316 Ist der Umfang der für eine Leistung
sei denn, daß er zur Verfügung über versprochenen Gegenleistung nicht bedie
Urkunde nicht berechtigt ist. stimmt, so steht die Bestimmung im
807. Zweifel demjenigen Teile zu, welcher
795 Im Inland ausgestellte Schuldver- die Gegenleistung zu fordern hat.
schreibungen auf den Inhaber, in 328—335 V. der Leistung an einen Dritten
denen die Zahlung einer bestimmten s. Vertrag — Vertrag.
Geldsumme versprochen wird, dürfen 339—345 V. der Zahlung einer Vertragsnur
mit staatlicher Genehmigung in strafe für Nichterfüllung oder nicht
den Verkehr gebracht werden gehörige Erfüllung der Verbindlichkeit
808 Wird eine Urkunde, in welcher der s. Vertrag — Vertrag.
Gläubiger benannt ist, mit der Be- 344 Erklärt das G. das V. einer Leistung
stimmung ausgegeben, daß die in der für unwirksam, so ist auch die für
Urkunde versprochene Leistung an den Fall der Nichterfüllung des V.
jeden Inhaber bewirkt werden kann, getroffene Vereinbarung einer Strafe
so wird der Schuldner durch die unwirksam, selbst wenn die Parteien
Leistung an den Inhaber der Ur- die Unwirksamkeit des V. gekannt
kunde befreit. haben.
Schuldversprechen. Vormundschaft.
780 Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch 1902 Der Vormund eines Volljährigen kann
den eine Leistung in der Weise ver- eine Ausstattung aus dem Vermögen
sprochen wird, daß das V. die Ver- des Mündels nur mit der Genehmipflichtung
selbständig begründen soll gung des Vormundschaftsgerichts ver-(Schuldv.),
ist, soweit nicht eine andere sprechen oder gewähren. 1897.
Form vorgeschrieben ist, schriftliche Werkvertrag.
Erteilung des V. erforderlich. 631 Durch den Werkoertrag wird der
Testament. Unternehmer zur Herstellung des ver-2156
s. Vertrag 316. sprochenen Werkes, der Besteller zur
2171 s. Vertrag 308. Entrichtung der vereinbarten Ver-Verlöbnis.
gütung verpflichtet.
1297 Das V. einer Strafe für den Fall, Willenserklärung.
daß die Eingehung der Ehe unter--138 Nichtig ist ein Rechtsgeschäft, durch
bleibt, ist nichtig. das jemand unter Ausbeutung der
Vertrag. Notlage, des Leichtsinns oder der Un-307
Schadensersatzpflicht für den Fall, erfahrenheit eines anderen sich oder