Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

  
Die verbesserten Verkehrseinrichtungen 627 
bar, welcher ihm durch den Bau sowohl, als später durch den Betrieb der 
Eisenstrassen zufällt. Es ist unnöthig hierbei ins Einzelne zu gehen; Jeder 
kennt aus der Erfahrung, wie Grosses, wie Vieles und wie Verwickeltes 
hier zu thun ist, und welche Menge von Beamten aller Art dazu gehören, 
welcher ausgedehnte und künstliche Organismus sich aus allen diesen Menschen 
und für alle diese Geschäfte aufbaut. Nur auf Zweierlei sei besonders auf- 
ınerkssın gemacht. Einmal ist einleuchtend, dass in diesem Falle von Selfgovern- 
ment keine Rede sein kann. Es ist bei den hier zu lösenden Aufgaben 
kein Platz für Dilettanten-Arbeit und formlose Thätigkeit von Frei illigen, 
sondern es muss Alles auf das pünktlichste in einander greifen, mit pein- 
licher Genauigkeit jede Vorschrift befolgt werden; ein leitender Gedanke 
muss den ganzen ungeleuren Mechanismus beherrschen und in Bewegung 
setzen. Sonst würde unvermeidlich endlose Verwirrung und vielleicht 
höchst beträchtlicher Schaden entstehen; in vielen Füllen von schlecht be- 
sorgten Dienstleistungen stebt das Leben von Hunderten auf dem Spiele. 
Sodann aber ist nicht zu übersehen, dass der Umfaug technischer Arbeiten 
im Dienste und zu Zwecken des Staates, desshalb aber auch die Zahl der 
technischen Beamten des Staates durch dessen Eisenbalınen ausserordentlich 
gesteigert wird. Wenn nun schon der enge und falsche Gedanke, den Staat 
lediglich als eine Reclıtsanstalt zu betrachten, als längst verlassen betrachtet 
werden kann, vielmehr auch ohne Eisenbalınen jeder Staat einer grösseren 
oder kleineren Anzalıl von technischen l!eamten bedarf, das heisst solcher, 
deren Wissen ein mathensatisches, naturwissenschaftliches oder mechanisches, 
nicht aber ein rechts- oder staatswi haftliches ist: so verdient dieser 
grosse Zuwachs doclı auch vom politischen Standpunkte aus ins Auge gefasst 
zu werden. Nicht nur erwächst daraus für den Staat das Bedürfniss ent- 
sprechender Bildungsanstalten, Prüfungen u. s. w.; sondern es wird auch 
der intellectuelle und vielleicht der sittliche Charakter der gesammten Staats- 
dienerschaft durch diesen starken Beisatz nicht unwesentlich berührt. Für 
Männer dieser Art ist die Sache und nicht die Forın bestimmend; sie haben 
mit Menschen und Thatsachen, nicht mit Papier zu verkehren; ihre Anuhalts- 
punkte sind mehr die Gesetze der Natur als die Vorschriften der Regierung; 
auch können die obersten Vorgesetzten nicht schon ans ihrer Stellung den 
Anspruch: auf besseres Wissen ableiten. Diess gibt denn aber einen freieren 
Sinn und Ton, wenn vielleicht auch nicht notlıwendig einen freieren (reist, 
als er in den älteren Zweigen des Staatsdienstes zu Iıerrschen pflegt. — Wo 
nicht Staats- , sondern Privat-Eisenbalınen bestehen, fällt natürlich alles 
dieses weg und es bleibt der ganze Organisnius ein einfacherer, das Staats- 
dienerverhältniss ein gleichförmigercs. 
Sodann wird die ganze Wirthschaft des Staates sehr ausgedehnt. Die 
Ausgaben steigen, vielleicht um das Mehrfache ; ebenso entsteht eine neue 
40* 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.