Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die verbesserten Verkehrseinrichtungen. 631 
wurde. Falls diese Wirkung eine nützliche ist, kommt sie mittelbar oder 
unmittelbar auch dem Staate zu Gute, und falls ilıre Förderung einen An- 
spruch an cine staatliche Thätigkeit begründet, ınuss er zu dieser bei bei- 
derlei Ursprung bereit sein. 
Alle einzelnen Folgen der Eisenbahnen und die daraus etwa an den 
Staat entstehenden Ausprüche aufzuzählen, wäre eine schr schwierige und 
sehr weit aussehende Aufgabe. Gibt es doch fast gar kein menschliches 
Verbältniss, welches nicht mehr oder weniger durch die erweiterte Com- 
muunication berührt würde. Wohl aber sind einzelne Folgerungen des 
leichteren Personenverkehrs, des wolılfeileren Waaren-Transportes, endlich 
die Möglichkeit einer Fortschaffung grosser Massen in kurzer Zeit von so 
grosser Bedeutung, dass sie hervorgehoben zu werden verdienen. Dass sie 
theilweise auch von nnmittelbarer Bedeutung für den Staat sind, ist natür- 
lich nicht zu überselien; allein im grossen Ganzen machen sie sich in den 
allgcıneinen Volkszuständen, somit gesellschaftlich, geltend, sind also auch 
wesentlich von diesem Gesichtspunkt aus zu betrachten, wenn von einer 
staatlichen Thätigkeit in Beziehung auf dieselben die Rede sein soll. 
Es ist zuerst des leichteren Verkehres der Personen Erwälnung ge- 
schehen. Wir Alle wissen, dass in dieser Beziehung eine vollständige und 
eine fast ausnahmslos wohlthätige Veränderung der früheren Zustände 
eingetreten ist. Es sind itzt unzählige Unternelimungen möglich, an 
welche früher gar nicht gedacht werden konnte, und namentlich sind selır 
namhafte Vortheile und Annehmlichkeiten auch solchen Klassen der Bevöl- 
kerung zugänglich geworden, welche sonst nur den Begünstigtsten offen 
standen. — Im täglichen Gewerbe und Handelsverkehre ist es durch die 
Schnelligkeit und häufige Gelegenheit der Ortsveränderung, sowie durch 
den geringen Aufwand für die Reise donı Geschäftsmanne möglich gemacht, 
auch ausserbalb seines Wohnortes persönliche Besprechungen zu pflegen 
und eigene Einsicht von Menschen und Dingen zu nelımen, ohne dass seine 
Haupttbätigkeit darunter wesentlich zu leiden hätte. Er kann, wenn es 
ihm der Mühe wertli ist, die Verzögerung und die Unsicherheiten des 
schriftlichen Verkehres vermeiden, durch Anwesenheit an Ort und Stelle 
mit Sicherheit urtheilen und rechtzeitig abschliessen. Die persönliche Lei- 
tung, jedon Falles die genügende Ueberwachung, einer nicht am gewöhn- 
lichen Wohnsitze liegenden geschäftlichen Anlage ist möglich, falls beide 
Oertlichkeiten durch eine Eisenbabn verbunden sind. Die hieraus folgenden 
Gewinne und Vermeidungen von Schaden ergeben sich von selbst. — Ein 
zweiter wesentlicher Gewinn der raschen und dadurch auch wohlfeilen 
Reisen besteht in einer manchfachen Förderung der allgemeinen Bildung. 
Der Besuch auswärtiger Unterrichtsanstalten jeder Art ist erleichtert worden 
und kommt denn auch ju weit höherem Maasse zur Anwendung, als frühcr.
	        
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