Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

674  Die  Judenemancipation.

ein  Zurückgehen  zu  früheren  Zuständen  ist  nicht  zu  denken,  im  Gegentheile
werden  sich  die  Folgen  immer  mehr  und  mehr  entwickeln  und  befestigen.

Dennoch  ist  es  erlaubt  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  man  in  dieser  Angelegenheit
  vollkommen  richtig  verfahren  ist,  ob  nicht  eine  falsche  Auffassung
  und  in  Folge  dessen  eine  Uebereilung  stattgefunden  hat.

Die  Urheber  und  Anhänger  der  Judenemancipation  sind  mit  ihrer  Beweisführung
  für  die  Richtigkeit  und  sittliche  Nothwendigkeit  der  Sache
kurz  fertig.  Im  Grunde  besteht  sie  in  einer  Wiederholung  der  schon  von
Shylok  vorgebrachten  Sätze.  Ist  der  Jude,  so  sagt  man,  nicht  ein  Mensch,
wie  wir?  Trägt  er  nicht  alle  Verbindlichkeiten  und  Lasten  der  übrigen
Staatsangehörigen  ?  Soll  nicht  Religionsverschiedenhieit  nach  allgemein  zugegebenem
  Grundsatze  kein  Hinderniss  für  die  Ausübung  eines  bürgerlichen
Rechtes,  überhaupt  keinen  Unterschied  im  Staatsleben  machen  ?  Mit  welchem
Scheine  von  Recht  können  wir  den  Juden  vollkommen  rechtliche  Gleichheit
mit  uns  verweigern?  Die  möglichst  schnelle  Anerkennung  und  practische
Bethätigung  ist  also  eine  unerlässliche,  leider  sehr  späte,  Sühne  eines  mehrtausendjährigen
  Unrechts,  überdiess  das  einzige  Mittel  zur  allmähligen  Beseitigung
  der  üblen  Folgen  so  langer  Unterdrückung.

Vortrefflich  argumentirt,  wenn  die  Vordersätze  richtig  sind;  wenn  es
namentlich  vollständig  wahr  ist,  dass  die  Juden,  mit  einziger  Ausnahme
der  Religion,  der  übrigen  Bevölkerung  wesentlich  gleichartig  sind.  Allein
gerade  diess  muss  in  zwei  wichtigen  Punkten  geläugnet,  desshalb  aber  die
Behauptung  anfgestellt  werden,  dass  man  übereilt  gehandelt  bat,  zu  weit
gegangen  ist.  Es  hat  allerdings  nicht  an  Solchen  gefehlt,  welche  daran
erinnert  haben;  allein  sie  sind  nicht  gehört,  überschrieen  worden.

Der  eine  Punkt,  in  welchem  die  Voraussetzung  einer  vollständigen
natürlichen  Gleichheit  der  Juden  mit  der  grossen  Masse  der  Bevölkerung
als  unrichtig  bezeichnet  werden  muss,  ist  der,  dass  man  die  doppelte  Nationalität
  derselben  übersehen  hat.  Die  Masse  der  Bevölkerung  hat  (um
itzt  nur  von  deutschen  Staaten  zu  reden,  obgleich  es  in  Frankreich,  England,
  Italien  nicht  anders  ist,)  nur  Eine  Nationalität,  die  deutsche.  Im
Wesen  dieser  Nationalität  allein  fassen  wir  unsere  Verhältnisse  zum  Staate,
zu  den  öffentlichen  Angelegenheiten  auf;  unwillkürlich,  instinktmässig,  unbewusst,
  allein  um  so  einheitlicher.  Wir  haben  in  dieser  Beziehung  kein
getbeiltes  Gefühl,  kein  nationales  Interesse  neben  und  über  dem  deutschen.
Diess  ist  nun  bei  dem  Juden  ganz  anders.  Er  ist  nicht  Deutscher  allein,
sondern  er  ist  auch  Jude;  ja  er  ist  dieses  sogar  vor  Allem  und  ehe  er
Deutscher  ist  und  sich  als  solcher  fühlt.  Schon  der  Sprachgebrauch  fühlt
dieses  mit  feinem  Takte  heraus.  Man  sagt  nicht:  ein  jüdischer  Deutscher,
Franzose  u.  8.  w.,  sondern  ein  deutscher,  ein  englischer  Jude.  Auf  den
Juden  wird  der  Accent  gelegt,  weil  man  weiss,  dass  diese  Nationalität  die