674 Die Judenemancipation.
ein Zurückgehen zu früheren Zuständen ist nicht zu denken, im Gegentheile
werden sich die Folgen immer mehr und mehr entwickeln und befestigen.
Dennoch ist es erlaubt die Frage aufzuwerfen, ob man in dieser Angelegenheit
vollkommen richtig verfahren ist, ob nicht eine falsche Auffassung
und in Folge dessen eine Uebereilung stattgefunden hat.
Die Urheber und Anhänger der Judenemancipation sind mit ihrer Beweisführung
für die Richtigkeit und sittliche Nothwendigkeit der Sache
kurz fertig. Im Grunde besteht sie in einer Wiederholung der schon von
Shylok vorgebrachten Sätze. Ist der Jude, so sagt man, nicht ein Mensch,
wie wir? Trägt er nicht alle Verbindlichkeiten und Lasten der übrigen
Staatsangehörigen ? Soll nicht Religionsverschiedenhieit nach allgemein zugegebenem
Grundsatze kein Hinderniss für die Ausübung eines bürgerlichen
Rechtes, überhaupt keinen Unterschied im Staatsleben machen ? Mit welchem
Scheine von Recht können wir den Juden vollkommen rechtliche Gleichheit
mit uns verweigern? Die möglichst schnelle Anerkennung und practische
Bethätigung ist also eine unerlässliche, leider sehr späte, Sühne eines mehrtausendjährigen
Unrechts, überdiess das einzige Mittel zur allmähligen Beseitigung
der üblen Folgen so langer Unterdrückung.
Vortrefflich argumentirt, wenn die Vordersätze richtig sind; wenn es
namentlich vollständig wahr ist, dass die Juden, mit einziger Ausnahme
der Religion, der übrigen Bevölkerung wesentlich gleichartig sind. Allein
gerade diess muss in zwei wichtigen Punkten geläugnet, desshalb aber die
Behauptung anfgestellt werden, dass man übereilt gehandelt bat, zu weit
gegangen ist. Es hat allerdings nicht an Solchen gefehlt, welche daran
erinnert haben; allein sie sind nicht gehört, überschrieen worden.
Der eine Punkt, in welchem die Voraussetzung einer vollständigen
natürlichen Gleichheit der Juden mit der grossen Masse der Bevölkerung
als unrichtig bezeichnet werden muss, ist der, dass man die doppelte Nationalität
derselben übersehen hat. Die Masse der Bevölkerung hat (um
itzt nur von deutschen Staaten zu reden, obgleich es in Frankreich, England,
Italien nicht anders ist,) nur Eine Nationalität, die deutsche. Im
Wesen dieser Nationalität allein fassen wir unsere Verhältnisse zum Staate,
zu den öffentlichen Angelegenheiten auf; unwillkürlich, instinktmässig, unbewusst,
allein um so einheitlicher. Wir haben in dieser Beziehung kein
getbeiltes Gefühl, kein nationales Interesse neben und über dem deutschen.
Diess ist nun bei dem Juden ganz anders. Er ist nicht Deutscher allein,
sondern er ist auch Jude; ja er ist dieses sogar vor Allem und ehe er
Deutscher ist und sich als solcher fühlt. Schon der Sprachgebrauch fühlt
dieses mit feinem Takte heraus. Man sagt nicht: ein jüdischer Deutscher,
Franzose u. 8. w., sondern ein deutscher, ein englischer Jude. Auf den
Juden wird der Accent gelegt, weil man weiss, dass diese Nationalität die