Full text: Handbuch des Königlich Sächsischen Verwaltungsrechts.

Cataster — Charfreitag. 125 
schlagenden Bestimmungen für die Gerichte giebt Gesch. O. 88 917—1323, 
1710—1734. 
Cataster, s. Grundsteuercataster, Einkommensteuercataster, Stellencataster, 
Gebäudeversicherung IV. 
Catechismus, s. Katechismus. 
Cautionen, s. Sicherheitsleistung. 
Caviller, s. Abdecker. 
Cabillerumgänge. Zur Durchführung der Bestimmungen über die Toll= 
wuth (s. d.) sollen die Polizeibehörden Cavillerumgänge anordnen (V0O. 
vom 30. Juni 1895 S. 74 § 17. Die Abdecker (s. d.) haben sich dieser 
polizeilichen Dienstleistung gegen zu vereinbarende Entschädigung zu unter- 
ziehen (VO. vom 4. November 1861 S. 494 S. 166 b). Insoweit der 
Abschluß entsprechender Abkommen mit dem benachbarten Abdecker un- 
thunlich fällt, bleibt nachgelassen, andere geeignete und zuverlässige Per- 
sonen zu diesem Zwecke anzunehmen (A#. vom 22. August 1874 S. 125 
§ 264). Wegzufangen sind auch die außerhalb der Häuser und Gehöfte 
ohne Steuermarke (s. Hundesteuer) betroffenen Hunde (Ges. vom 18. August 
1868 S. 509 §8 6 und A#O. vom 18. August 1868 S. 511 § 0). 
Die weggefangenen Hunde sind gegen Erlegung der auf Uebertretung der 
Bestimmungen über die Tollwuth (s. d.) und die Hundesteuer (s. d.) ge- 
setzten Strafen sowie gegen Erlegung der von der Polizeibehörde festzu- 
setzenden Unterhaltungskosten, falls nicht wegen Tollwuth die Tödtung 
erfolgen muß, dem Eigenthümer zurückzugeben (VO. vom 30. Juli 1895 
S. 74 § 178, Mand. vom 2. April 1796 § 8). 
Celluloid, Cellulose. C. Fabriken sind Gewerbeanlagen (s. d.) im Sinne 
von § 16 der GO. (NBek. vom 1. April 1886 S. 68). 
Censuren. In der Volksschule und in der Fortbildungsschule sind am 
Schlusse jeden Jahres den Schulpflichtigen Jahrescensuren einzuhändigen. 
Zu diesem Zwecke ist die Anlegung von Censurtabellen vorgeschrieben und 
von Censurbüchern empfohlen (AVO. vom 25. August 1874 S. 155 
8 7 Abs. 9 und 4, § 329). Hierbei sind, wie bei den höheren Unter- 
richtsanstalten, 5 Censurgrade (sehr gut, gut, genügend, wenig genügend, 
ganz ungenügend) in Anwendung zu bringen (MV0. vom 31. Mai 1883 
im Cod. S. 574, MVO. vom 7. October 1891 in der Zeitschrift f. V. 
XIV S. 74). Für höhere Unterrichtsanstalten (s. d.) sind die Bestim- 
mungen über C. in den Lehrordnungen (s. d.), und zwar in 88§ 54, 65 
der Lehrordnung für Gymnasien, § 59, § 70 für Realgymnasien, § 55, 
§ 66 für Realschulen, § 45 für Lehrerseminare, § 30 für Lehrerinnen- 
seminare enthalten. Bei dimittirten Schülern ist die Thatsache und Ver- 
anlassung der Demission zu erwähnen und denjenigen, die aus der Prima 
einer anderen Anstalt dimittirt worden sind, niemals die erste Sitten- 
censur zu ertheilen. Ein ähnliches Verfahren empfiehlt sich beim Ab- 
gange aus andern Classen (MVO. vom 3. Juli und 25. November 1880 
in der Zeitschr. f. V. II S. 361, S. 362). Im Uebrigen s. Schul- 
prüfung, Maturitätsprüfung. 
Certifieate, s. Brandversicherungscertificate, Dampfkessel. 
Charfreitag ist als ganzer Feiertag zu begehen (Reser. vom 13. Januar
	        
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