144 Darlehnsvermittler — Dienstabzeichen.
der politischen Vertreter mit dem Kirchenvorstande und der politischen
Gemeinden unter sich zu halten sei, s. Kirchenvorstand B 1.
III. D. der Schulgemeinde bedürfen der Genehmigung der Bezirks-
schulinspection, die wegen Wiederabtragung der Schuld das Nöthige vor-
zukehren hat (A#VO. vom 25. August 1874 S. 155 § 16/0. D. der
Armencasse (s. d. II) unterliegen den Bestimmungen über Gemeinde-
anleihen. Ueber Staats anleihen s. Staatsschuldenwesen.
Darlehnsvermittler, s. Creditgeschäfte.
Darmsaitenfabriken und Darmzubereitungsanstalten sind Gewerbeanlagen
(s. d.) im Sinne von § 16 der GO.
Declamatorische Vorträge. Ueber gewerbsmäßige Darbietung derselben
in öffentlichen Räumen gelten die Bestimmungen in § 33a der GO. über
Musikaufführungen (s. d.). Ueber die Abgaben zur Armencasse s. d. 1 1 c.
Defraudationen, s. Steuerstrafen. "
Degrasfabriken sind Gewerbeanlagen (s. d.) im Sinne von § 16 der GO.
Delegationen. Die D. sind abgezweigte Geschäftsstellen der Amtshaupt-
mannschaften für die zur Zuständigkeit der vormaligen Gerichtsämter
gehörig gewesenen und nicht auf die Gemeinden übergegangenen Ver-
waltungszweige. Von dieser Zuständigkeit sind jedoch ausgenommen
Administrativjustizsachen, Kirchen= und Schulsachen, die dem Bezirksaus-
schusse überwiesenen Sachen und die Vereinnahmung der Brandversiche-
rungsbeiträge. Zur Zeit besteht nur noch die D. zu Sayda (VO. vom
21. August 1874 S. 124, Bek. vom 30. December 1876 im Ges.= und
Verordn.-Bl. von 1877 S. 4, Bek. vom 4. December 1877 S. 337,
VO. vom 11. September 1880 S. 109).
Denkmäler, s. Kunstdenkmäler.
Deponirung, (. Hinterlegung.
Depositencassen. Die Vorschriften für d. D. der Gerichte giebt Gesch O.
85 1083— 1152 mit Nachtr. vom 12. September 1896 im Jlm .
S. 54 (Werthsachen der Bevormundeten betr.).
Dereliction, s. Wasserbau A 1.
Deserteure, s. Militärpersonen I, Auswanderung 1, 2, Fahnenflucht.
Designation, s. Patronat und Collatur.
Desinfection bei Viehseuchen (s. d.) erfolgt nach Anw. zur RInstruction
vom 27. Juni 1895 S. 393. Besondere Bestimmungen gelten für D.
der zum Viehtransport (s. d.) verwendeten Eisenbahnwagen und bei
Rinderpest (s. d.).
Detailhandel, s. Handel.
Deutsch-katholische Kirche. Die Aufnahme der D. K. als christliche Kirchen-
gesellschaft ist erfolgt durch Ges. vom 2. November 1848 S. 204. Das
Statut und die dazu ergangenen Bestimmungen giebt Cod. S. 277. Im
Uebrigen s. Confessionelle Verhältnisse.
Devolutionsrecht, s. Patronat und Collatur.
Diäten, s. Reisekosten.
Düätisten, s. Militäranwärter, Expedienten.
Dienstabzeichen, s. Abzeichen.