Full text: Handbuch des Königlich Sächsischen Verwaltungsrechts.

Verlag der Roßzberg'schen Hof-Buchhandlung in Leipzig. 
  
Die Reichs-Gewerbeordnung 
in ihrer dermaligen Fassung nebst den damit in Verbindung stehenden Reichs= und 
. Säüchsischen Landesgesetzen sowie den einschlägigen Verordnungen. 
Bearbeitet von Dr. A. uv. Bernewih, 
Geh. Regierungsrath im Königl. Sächs. Ministerium des Innern. 
Sechste, vermehrte und verbesserte Auflage. 10 M., gebdn. 11 M. 
Die v. Bernewitz'sche Ansgube ist die einzige von einem sächsischen Verwaltungs- 
beamten bearbeitete, zunächst für Sachsen bestimmte Ausgabe der Gewerbeordnung 
in der jetzt geltenden Fassung und erfreut sich größter Beliebtheit und weitester 
Verbreitung, wie schon die Auflage-Zahl beweist. 
Die Königl. Sächf. Gesetze, betreffend die Wahlen für den Landtag. 
Herausgegeben von Dr. jur. C. J. Karubler, 
Bürgermeister zu Bautzen. 
166 Seiten. Cart. 2 M. 
Vom Königl. Ministerinm des Innern empfohlen. 
Handbuch der Verfassung und Verwaltung der sächsischen Landge- 
meinden. Von Dr jur. E. Aaundorff, Regierungsrath im Kgl. 
Ministerium des Innern. 1896. 4 Mk. 50 Pf., gebd. 5 Mk. 50 Pf. 
Vom Königl. Ministerium des Innern empfohlen! 
„Das von uns im Voraus angezeigte und gewürdigte Handbuch ist nun er- 
schienen. Wir empfehlen es nochmals auf das Wärmste.“ 
Fischer's Zeitschrift f. Verwaltung. 
Die Königl. Sächs. Jagdgesetze nebst den damit zusammenhängenden 
reichsgesetzlichen Vorschriften. Mit Erläuterungen und einem aus- 
führlichen Sachregister von M. Lotze, Oberregierungsrath im Kal. 
Ministerium des Innern. 1896. Broch. 2 M. gebdn. 2 M. 40 Pf. 
„Einen trefflicheren Erklärer kann sich kein Rechtsgebiet wünschen als den mit 
der Handhabung der einschlagenden Gesetze vertrauten obersten Verwaltungsbeamten. 
Für das Jagdrecht ist dies in Sachsen Herr Oberregierungsrath Lote Die 
Verlagshandlung konnte für die Handausgabe der sächsischen Jagdgesetze keine glück- 
lichere Wahl tressen Dresdner Anzeiger. 
„ Es thut wohl, in der Behandlung des Jagdrechts nicht blos den scharf- 
sinnigen Juristen, sondern auch den mit dem Stosse wohlvertrauten Fachmann anzu- 
treffen.“ Dresdner, Nachrichten. 
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Die Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in ihrer dermaligen 
Fasfüung. Mit ausführlichem Sachregister. Tritte Auflage. 1896. 
ebdn. 1 M. 20 Pf. 
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