Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K). (1)

Betriebskrankenkassen — Beurkundung 135 
gewerbliche Arbeiter ergangenen Bestimmungen über Schadenersatz bei 
Vertragsbruch und Verleitung dazu (s. Arbeitsvertrag) gelten hier gleich- 
falle (§ 133e). Die Gründe für sofortige Lösung des Dienstverhältnisses 
geben §§ 133b—1334.7 Für Zuwiderhandlungen der B. ist neben 
diesen der Gewerbeunternehmer nur dann strafbar, wenn die Uber- 
tretung mit seinem Vorwissen begangen wurde oder wenn er es bei 
Beaussichtigung oder Auswahl der B. an der erforderlichen Sorgfalt 
fehlen ließ (§ 151 1). Bei der Arbeiterversicherung (s. d. VIII, IX) haften 
die B. dann, wenn ihnen die Besorgung der erforderlichen Anzeigen 
und Nachweise übertragen worden ist. Bei den Gemeindeleistungen 
(L. d. IX 1 a) haben sie Anspruch auf Abzug von 16. Uber die Ver- 
sicherung der B. s. Invalidenversicherung I, Unfallversicherung Al. 
m Falle von § 133c ist die Aufhebung nur wegen erheblicher Ehr- 
verletzung zulassig (Reichsger. 19. Nov. 1901, Reger XXII 190). 
Betriebskrankenkassen s. Krankenversicherung C III. 
Betstühle s. Kirchenstühle. 
Bettelbriefe. Das Schreiben von B. wird mit Geld bis zu 
30 Ml. event. Haft bestraft (Arm. O. vom 22. Okt. 1840 S. 257 § 105, 
s. Armenwesen VI 1). 
Bettler. Uber ihre Behandlung und Bestrafung s. Armen- 
wesen VI. 
Beurkundung. I. Bei den Verwaltungsbehörden steht 
das Recht, Protokolle mit der Wirkung öffentlichen Glaubens aufzu- 
nehmen, sowie zur Beglaubigung von Abschriften nach Ges. und AV0O. 
vom 20. Mai 1867 S. 131, 134, 1) denjenigen zu, mit deren Stelle es 
ein für alle Mal verbunden ist, 2) den Ahzessisten und Expedienten, 
denen es für ihre Person erteilt wird (Ges. §§ 1, 9 2). 
1. Die unter 1 fallenden Personen sind in § 1 der A#0O. für 
alle Verwaltungszweige namhaft gemacht. Hinzukommen die Standes- 
beamten (VO. vom 12. Juli 1899 S. 159 8§ 8), die Direktoren der 
Gefangenanstalten (BO. vom 16. Alärz 1878 S. 23, VO. vom 4. Aug. 
1881 S. 159 und 16. Okt. 1899 S. 469), die Oberforstmeister und eine 
Anzahl Dienststellen der Staatseisenbahnverwaltung (VO. vom 18. Dez. 
1879 S. 422, 15. März 1899 S. 83 und 23. Okt. 1900 S. 926), der 
Direktor des Statistischen Bureaus, der Landstallmeister, die Bezirks- 
ärzte, der Badedirektor zu Elster nebst Stellvertreter, die Gewerbe- 
inspektoren nebst Assistenten (BO. vom 1. Juni 1881 S. 129), die 
Direktoren der Frrenklinik der Universität zu Leipzig (VO. vom 2. NMlärz 
1882 S. 64), die Oberförster und Landbauinspektoren (BO. vom 2. Febr. 
1883 S. 5), die bei der Oberrechnungskammer angestellten Revisions- 
beamten (VO. vom 3. Mai 1886 S. 93), der städtische Branddirektor 
und Brandmeister zu Dresden (VO. vom 17. Febr. 1890 S. 24), der 
Direktor des städtischen Arbeitshauses daselbst (VO. vom 21. Mai 1890 
S. 83), der Direktor des Großen Gartens zu Dresden (VO. vom 14. Juli 
1890 S. 93), gewisse Beamte der Königl. Sammlungen und Königl.
	        
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