Amtsverschwiegenheit — Anstellungsbehörde 19
Amtsverschwiegenheit s. Amtsgeheimnis.
Anatomie. Leichen von Selbstmördern (s. Aufhebung) und von
Hingerichteten (s. Gesch. O. § 717 13) sind an eine der anatomischen
Anstalten (VO. vom 21. Sept. 1874 S. 311 § 7) abzuliefern, wenn sie
nicht von den Angehörigen beansprucht werden. Eine Ablieferung auf-
gehobener Militärpersonen findet nicht mehr statt (s. Aufhebung). Die
Ablieferung totgeborener und der Kinder, die innerhalb 24 Stunden
von der Geburt verstorben sind, darf nur mit Zustimmung der An-
gehörigen und nur durch die Leichenfrau erfolgen. Die Ablieferung
der unter 6 Monate alten Früchte ist den Hebammen zu überlassen
(MWV0O. vom 10. Aug. 1895, Fischer XVI 340).
Anbauflächen s. Erntestatistik.
Anciennität s. Staatsdienst, Dienstzeit.
Aneignungsrecht. Das Recht zur Aneignung aufgegebener oder
sonst herrenloser Grundstüche gebührt dem Fiskus (BEGB. 8§ 928, Mes.
vom 18. Aug. 1896 S. 604 Art. 190; s. auch Wasserbau). Das Recht zur
Aneignung herrenloser beweglicher Sachen, insbes. wilder Tiere, gezähmter
herrenloser Tiere, herrenloser Bienenschwärme, regelt BöB. 88 958
bis 964. Verlorene Sachen gehören nicht zu den herrenlosen (s. Fund).
Vorschriften über die Ablieferung herrenloser Sachen gibt Gesch.O. 8§ 430.
Anerkannte Religionsgesellschaften s. Konfessionelle Verhältnisse l.
Anerkennung der Vaterschaft s. Baterschaftsanerkennung.
Anfechtungsklage s. Verwaltungsstreitsachen 1 2.
Angelöbnis konfessioneller Treue s. Religionseid.
Anhängigkeit s. Verwaltungsstreitsachen Ilc.
Anlagen s. Gemeindeleistungen, Kirchenanlagen, Schulanlagen,
Armenanlagen, Gewerbliche Anlagen.
Anleihen s. Darlehne.
Anliegerleistungen s. Bauwesen VIlI.
Anmeldung s. Meldewesen.
Annahme an Kindesstatt. Uber Gesuche um A. (BEB. 88 1741
bis 1772, 1306, 1311, Rees. vom 20. Alai 1898 S. 771 88 65—68,
Gesch. O. §§ 560—564)“ entscheidet das Justizministerium. Der Adel
(s. d.) wird durch die A. nicht erworben.
*Die A. ist unwirksam, wenn sie nur bezweckt, dem Angenommenen den
Aamen des Annehmenden zu verschaffen. Der Annahmevertrag ist bei dem
Eintrage in das Standeeregister auf seine materielle Wirksamkeit zu prüfen
(Kammerger. 8. Juli 1901, Rechtspr. der OL. IV 107).
Annoncen s. Presse. ·
Anschauungsmittel gehören zum Lehrapparat (s. d.).
Anschläge (Plakate) s. Presse I 3.
Anstaltsgeistliche s. Landesanstalten.
Anstechende Krantzheiten s. Gesundheitspolizei J.
Anstellungsbehörde der Staatsdiener ist die Behörde, die das
Bestallungsdekret (s. d.) ausfertigt (Ges. vom 7. März 1835 S. 169 § 3).
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