Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K). (1)

568 Kunstdenkmäler — Kuxe 
Kunstdenkmäler. Zur Begutachtung von Fragen, die sich auf 
K. beziehen, und zu ihrer Beaufsichtigung besteht unter dem Mini— 
sterium des Innern eine Kommission für Erhaltung der K., zusammen- 
gesetzt aus einem Rate dieses Ministeriums, 2 Mitgliedern des evang.- 
luth. Landeskonsistoriums, einem vom Ministerium beauftragten 
Sachverständigen, je einem Bausachverständigen des Finanzministeriums 
und des Hausministeriums, sowie einem von den Altertumsvereinen 
gewählten Mitgliede (VO. vom 29. Juni 1894 S. 143 und 8. April 
1902 S. 117). Wie die Kirchenvorstände (s. Kircheninventar) sollen 
auch die Gemeinden die Veränderung oder Beseitigung von K. vor 
Entschließung der Kommission unterlassen (MVO. vom 11. Sept. 1894, 
SW. 177). Die MBatschläge der Kommission für Pflege kunstgewerb- 
licher Altertümer, Gemälde usw. veröffentlicht SB. 1902 S. 104. 
Den Gemeinden ist zur Erwägung gegeben, die Genehmigung bau- 
licher Maßnahmen in bezug auf Denkmäler zu erschweren (MVO. vom 
23. Mai 1902, SWB. 145). 
Kunstinteresse s. Kunst 1. 
Kunstkaffee. Gegen die Verwendung künstlicher Kaffeebohnen 
zu betrügerischen Zwecken sowie gegen Herstellung und Verkauf von 
Aaschinen zu ihrer Herstellung soll nach § 10 des ANahrungsmittelges. 
(s. Gesundheitspolizei II) eingeschritten werden (MBeschl. vom 28. Juni 
1889, Fischer X 314, RVO. vom 1. Febr. 1891 S. 11). 
Kunstreiter s. Wandergewerbe III. 
Kunstwollfabriken sind gewerbliche Anlagen (s. d.0 nach § 16 der GO. 
Kupferfarben s. Farben. 
Kuppelei s. Sittenpolizei. 
Kuranstalten s. Krankenanstalten, Badeanstalten. 
Kurkosten s. Krankenpflege. 
Kurpfuscher s. Arzte I1 2. 
Kurtaxen. Ob sie öffentlichrechtliche Gebühren (s. d. 0 oder Ge- 
meindeleistungen (s. d.) sind, ist noch nicht entschieden worden. 
*) Nach Arndt (Zeitschr. „Recht“ VI 517) sind sie das erstere, durch das 
Freizügigkeitsges. nicht beseitigt, dem Rechtsweg entzogen und auch bei Nicht- 
benutzung der RKureinrichtungen zu fordern. 
Kuxe' sind die Anteile der Gewerkschaften (s. d.). Das Erbkux- 
verhältnis hat aufgehört (Bergges. vom 16. Juni 1868 S. 353 S§ 10 
bis 15, 183, Ges. vom 22. Mai 1851 S. 201 88 229, 231, 293, 
300, A#VO. vom 2. Dez. 1868 S. 1294 8§§ 9, 10). Uber die Besteuerung 
s. Bergbau II. 
hber den Begriff K. s. Reichsger. im Sächs. Archiv für bürgerliches 
Recht XI 230, 231. 
  
Roßberg'sche Buchdruckeret Leizig.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.