Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K). (1)

Auswärtige Angelegenheiten — Ausweisung 69 
förderungspreis bezahlt wird (Ges. § 23). Jedes Auswanderungsschiff 
unterliegt vor der Ausreise der Untersuchung (§ 34). Zur Mitwirkung 
bei Ausübung der dem Reichskanzler übertragenen Befugnisse besteht 
ein sachverständiger Beirat (Ges. § 38 und Regulativ über seine Organi- 
sation im Centr. B. 1898 S. 98). Das Verzeichnis der zugelassenen 
Unternehmer gibt Centr. B. Jahrg. 1898 S. 221 mit Nachtrag S. 495, 
Jahrg. 1899 S. 2, 42, 127, 128, 406, Jahrg. 1900 S. 273, 289, 355, 
Jahrg. 1901 S. 306. 
* Uber den Umfang des Agentenzwangs sf. Reichsger. 22. Jan. 1900, 
Reger 2. Erg. Bd. 146. 
C. Kirchliche Bestimmungen. Wo Auswanderer in größerer 
Zahl aus einer Gemeinde scheiden, sollen sie im Gottesdienste mit kirch- 
lichem Gesange entlassen und Sorge getragen werden, daß kein Aus- 
wanderer ohne Bibel und Ratechismus auswandert (VO. vom 7. Aug. 
1880, Kons. B. 81, Anweisung an die Kirchenvorstände vom 26. Sept. 
1882, Kons. B. 241, und 3. Jan. 1883, Kons. B. 7). Den Geistlichen 
ist zu diesem Zwecke die Benutzung des kirchlichen Adreßbuchs für 
Nordamerika und des Kirchenpasses für evang.-luth. Auswanderer (Bek. 
vom 19. Mai und 21. Aug. 1882, Kons. B. 193, 230) sowie der in 
Bremen erscheinende „Ratgeber für Auswanderer“ empfohlen worden 
(Bek. vom 21. März 1883, Kons. B. 62, und wegen des Verkehrs mit 
der Auswanderungskommission in Bremen und dem Hamburger Aus— 
schuß Bek. vom 16. Febr. 1888 und 5. April 1900, Kons. B. Jahrg. 
1888 S. 15, Jahrg. 1900 S. 18). 
D. Sonstiges. Belehrungen über die A. erteilt die Central= 
auskunftsstelle der Kolonialgesellschaft (MVO. vom 26. Juni 1902, 
SWB. 155). Uber die A. nach Rio Grande do Sul belehrt MV0. 
vom 4. Jan. 1902, SWB. 33. 
Auswärtige Angelegenheiten s. Gesandtschaftswesen. 
Ausweichen. Mit Geld bis zu 60 Ml. oder Haft bis zu 14 Tagen 
wird bestraft, wer auf öffentlichen Straßen auf gegebenes Zeichen nicht 
sofort auf die Hälfte nach rechts ausweicht oder den auf Schienen- 
gleisen gehenden Fuhrwerken nicht stets das ganze GEleis frei läßt (VO. 
vom 8. Juli 1872 S. 347 § 1 10). Auch Badfahrer (s. d.) haben nach 
rechts auszuweichen (VO. vom 2. April 1901 S. 51 §§ 8, 9). Das Sub- 
missionsverfahren (s. d.) leidet auf das Nichtausweichen auf Schienen- 
gleisen keine Anwendung. Die gleiche Strafandrohung unter Aus- 
dehnung auf Wasserstraßen enthält § 366 3 des St# B. Wegen der 
Bestimmungen für die Elbe s. Strompolizei, insbes. Polizeiverordnung 
vom 8. Jan. 1894 S. 3 §88 28—34, 37. 
Ausweisung. A. Gründe für Aus= und Abweisung. 
I. Von Reichsangehörigen. Das in 8§ 1 des es. vom 
1. Nov. 1867 S. 55 allen Deutschen gewährleistete Recht, sich inner- 
halb des Reichsgebiets an jedem Orte aufzuhalten, ist insofern be- 
schränkt, als
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.