Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

126 Prämienanleihen — Presse 
Baumfreveln (s. d.), von uneingeschriebenen Postpassagieren (s. Post- 
wesen), auf Lebensrettung (s. d.), Auffindung (s. d.) Toter und Tötung 
toller Hunde (s. Tollwut). 
Prämienanleihen, Prämienzusicherung s. Elüchsspiel. 
Präservativs s. Gewerbliche Anlagen III. 
Predigerkolleg zu St. Pauli an der Universität Leipzig ist eine 
unter Oberaufsicht des Kultusministeriums und der theologischen Fakultät 
von einem Direktor geleitete, der Vorbildung theologischer Kandidaten 
gewidmete Stiftung für unverheiratete Kandidaten des Predigtamtes. 
Die Zahl der Mitglieder soll 24 nicht übersteigen. Für jede der 8 Frei- 
stellen zahlt das Ministerium 750 M. Soweit das Kollegium den 
Kirchendienst an der Universität Leipzig mit besorgt, ist es dem Uni- 
versitätsprediger untergeordnet (Regulativ vom 21. Aug. 1862, Cod. 339, 
Kandidatenordnung vom 16. Dez. 1892, Kons. B. 37 8 6). 
Predigerkonferenzen. In jeder Ephorie ist alljährlich unter 
Vorsitz des Ephorus eine Hauptkonferenz der Geistlichen zu veranstalten. 
Daneben sollen Spezialkonferenzen frei zusammengetretener Mitglieder 
unter selbstgewählten Vorständen bestehen. Die theologischen Kandidaten 
sind zu den Konferenzen zuzuziehen. Die Diözesanversammlungen (s. d.) 
sind von den Hauptkonferenzen getrennt zu halten (VO. vom 13. Juli 
1862 S. 298 §8 14—17, MVO. vom 21. Jan. 1869). Der Verband 
der evang.-luth. Predigerkonferenzen ist aufgehoben (VWO. vom 29. Alärz 
1882, Kons.B. 33). 
Predigerwitwen= und Waisenkasse s. Geistliche IX. 
Predigt. Die Bestimmung der Texte der an allgemeinen Fest- 
und Bußtagen zu haltenden P. liegt dem Landeskonsistorium ob. Der 
Wahl und Ordnung der Predigttexte an Sonn= und Festtagen ist das 
Perikopenbuch zu Grund zu legen (Kirchenges. vom 15. April 1873 
S. 376 8 6 6, BO. vom 13. Sept., 18. Okt. und 12. Dez. 1892, Kons. B. 
131, 145, 163). Die Kirchenvisitationen (s. d.) umfassen auch die P. 
über den vorgeschriebenen Sonntagstext, deren Reinschrift dem Super- 
intendenten sofort nach abgehaltenem Gottesdienste zu übergeben ist. 
An die Stelle der Zirkularpredigten sind die Jahresberichte (s. d.) der 
Superintendenten getreten, denen die im Laufe des Jahres gehaltenen 
Bisitationspredigten beizufügen sind (HB#. vom 13. Juli 1862 S. 298 
Pkt. 51, 19). Weitere Bestimmungen sind über Gastpredigten (s. d.), 
Bakanzpredigten (s. Pfarrvakanz) und Leichenreden (s. Begräbnisfeier- 
lichkeiten) ergangen. 
Predigtamtskandidaten s. Kandidaten I. 
Preißelbeeren. Dem vorzeitigen Einsammeln soll durch Polizei- 
verordnung entgegengetreten werden (MVO. vom 28. Vov. 1902, 
SwWB. 270). 
Presse. I. Gewerbepolizeiliche Bestimmungen. Die GO. 
leidet zwar auf die literarische Tätigkeit selbst Keine Anwendung (A#.
	        
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